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    Kindesmissbrauch: Neun Jahre Haft für Ex-Schwimmtrainer

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    Deutschland,

    Das Gericht hat den pädophilen Mann verurteilt. Ob die Strafe so wirklich durchgeführt wird, ist jedoch noch nicht sicher.

    Der Angeklagte - hier bei einem früheren Gerichtstermin - wurde verurteilt.
    Der Angeklagte - hier bei einem früheren Gerichtstermin - wurde verurteilt. - Georg Wendt/dpa

    Ein ehemaliger Schwimmtrainer ist wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt worden.

    Das Landgericht Lüneburg verurteilte den 74-Jährigen heute wegen insgesamt 73 Fällen – vier davon schwere, wie eine Justizsprecherin sagte. In die Gesamtstrafe sei eine frühere Verurteilung des Amtsgerichts Celle wegen Kindesmissbrauchs einbezogen worden.

    Zum Prozessauftakt wurde dem früheren Trainer und Betreuer von Ferienfreizeiten in der Anklage vorgeworfen, in 84 Fällen Kinder im Alter zwischen 8 und 13 Jahren missbraucht zu haben. Zu diesen Taten soll es laut Anklage von Juli 1996 bis 2001 sowie 2015 und 2016 in Meschede, Porta Westfalica und Horn-Bad Meinberg in Nordrhein-Westfalen sowie in Wathlingen, Lachendorf, Bad Iburg und Bad Lauterberg in Niedersachsen gekommen sein.

    Täter ist pädophil

    Zu Beginn des Verfahrens hatte der Mann eine Erklärung abgegeben, nach der er nicht aus sexueller Motivation gehandelt habe. Es sei unverfänglich gewesen und er habe keinen Widerstand erfahren. Diese Version sehe die Strafkammer als widerlegt an, sagte die Gerichtssprecherin. Im Verfahren sei umfassendes Videomaterial von den Taten gesichtet worden, sagte sie.

    Ein Gutachten eines Sachverständigen ergab nach Angaben des Gerichts, dass der 74-Jährige pädophil ist. Dies allerdings nicht in einem Ausmass, dass es Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit des Angeklagten habe.

    In den Plädoyers hatte die Staatsanwaltschaft der Gerichtssprecherin zufolge zehn Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung habe keinen konkreten Antrag gestellt.

    Das Urteil gegen den 74-Jährigen ist nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.

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