Am Donnerstag muss sich ein 33-Jähriger aus Barcelona vor dem Freiburger Gericht verantworten. Ihm wird sexueller Missbrauch eines Kindes vorgeworfen.
Der 33-Jährige aus Barcelona muss sich am Donnerstag wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht verantworten.
Der 33-Jährige aus Barcelona muss sich am Donnerstag wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht verantworten. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 33-jähriger Spanier muss sich am Donnerstag vor Gericht verantworten.
  • Ihm wird jahrelanger Kindesmissbrauch und Vergewaltigung vorgeworfen.

Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Kindes im süddeutschen Staufen bei Freiburg muss sich ein Mann aus Spanien ab Donnerstag (8.30 Uhr) vor Gericht verantworten.

Der 33-Jährige aus der Nähe von Barcelona ist vor dem Landgericht Freiburg wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes in mehreren Fällen angeklagt. Er hat die Taten bei der Polizei nach Angaben der Ermittler gestanden. Für den Prozess sind vier Verhandlungsstage geplant. Ein Urteil könnte es demnach Anfang August geben.

Der heute zehn Jahre alte Junge war mehr als zwei Jahre lang im Darknet angeboten und Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden. Seine Mutter und deren wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestrafter Lebensgefährte werden dafür verantwortlich gemacht.

Der Spanier, der laut Gericht seinen Beruf mit Manager angibt, reiste der Anklage zufolge von Anfang September 2016 bis August 2017 mehrmals von Barcelona aus per Flugzeug und Mietwagen ins südliche Baden-Württemberg, um sich an dem Jungen zu vergehen. Der Mutter und dem Lebensgefährten habe er hierfür mehr als 10 000 Euro bezahlt. Er war im Oktober 2017 von der spanischen Polizei festgenommen und im Dezember 2017 an Deutschland ausgeliefert worden. Dort sitzt er seither in Untersuchungshaft.

Der Prozess gegen den Spanier ist der Justiz zufolge der siebte und damit letzte in dem Missbrauchsfall, in dem es insgesamt acht Verhaftungen und Anklagen gab. Fünf Männer standen bislang jeweils einzeln vor Gericht und wurden verurteilt. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Gegen die Mutter des Kindes und ihren Lebensgefährten, beides Deutsche, wird derzeit gemeinsam verhandelt. Das Urteil gegen sie will das Landgericht Freiburg am 7. August (09.30 Uhr) verkünden.

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