Gebühren für zusätzliche Polizeikosten bei Risikospielen im Fussball grundsätzlich möglich

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    Deutschland,

    Bei Risikospielen der Fussballbundesliga dürfen die Länder für zusätzliche Polizeikosten grundsätzlich Gebühren von den Vereinen erheben.

    Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
    Bundesverwaltungsgericht in Leipzig - dpa/AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Bundesverwaltungsgericht erklärt von Bremen erhobene Gebühr für rechtmässig.

    Das Bundesverwaltungsgericht entschied am Freitag in Leipzig, dass die vom Land Bremen von der Deutschen Fussballliga (DFL) geforderte Gebühr im Prinzip rechtmässig sei. Es wies den Fall zur Klärung noch offener Fragen zugleich an das Oberverwaltungsgericht Bremen zurück. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hofft nun auf eine bundesweite Lösung.

    Das Land Bremen verlangt von der DFL für zusätzliche Kosten eines Polizeieinsatzes bei einem Bundesligaspiel zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV vor vier Jahren mehr als 400.000 Euro. Dagegen klagte die Fussballliga. Im vergangenen Jahr erklärte das Oberverwaltungsgericht Bremen den Gebührenbescheid für rechtmässig, wogegen die DFL Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht einlegte.

    Das höchste deutsche Verwaltungsgericht bestätigte nun «im Wesentlichen den Rechtsstandpunkt des Oberverwaltungsgerichts». Eine Gebühr für kommerzielle Hochrisikoveranstaltungen bedürfe einer besonderen Rechtfertigung, die dadurch gegeben sei, dass die Polizei einen erheblichen Mehraufwand bei einer kommerziellen Hochrisikoveranstaltung wie einem Derby betreiben müsse. Dieser zusätzliche Aufwand dürfe dem Veranstalter zugerechnet werden, zumal die Gebühr «in einer angemessenen Relation zu dem wirtschaftlichen Ergebnis» stehe, das der Veranstalter auch dank des Polizeieinsatzes erziele.

    Ohne zusätzliche Polizeipräsenz könnten Besucher womöglich nicht sicher zur Veranstaltung gelangen oder es sei gar zu befürchten, «dass die Veranstaltung nicht wie geplant oder gar nicht stattfinden könnte», sagte der Vorsitzende Richter Manfred Bier. Die Höhe der Gebühr wiederum beruhe auf Erfahrungen, die Polizei und Veranstalter mit Fussballspielen hätten. Etwaige Unsicherheiten seien hinnehmbar.

    Weiteren Klärungsbedarf sieht das Bundesverwaltungsgericht noch in der Frage, ob und inwieweit bestimmte Kosten für Ingewahrsamnahmen der Polizei gegenüber einzelnen Störern geltend zu machen seien. Es könnten nicht ohne Weiteres Kosten in Rechnung gestellt werden, die auch von einzelnen Störern verlangt werden könnten, sagte Bier. Hier bestehe die Gefahr einer Doppelabrechnung. Das Gericht hob daher das Urteil des OVG Bremen auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung zurück.

    Bremens Innensenator Mäurer zeigte sich erfreut über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. «Ich hoffe, dass die Deutsche Fussballliga erkennt, dass sie dieses Spiel verloren hat», sagte der SPD-Politiker nach der Verkündung in Leipzig. Er appellierte an die Fussballliga, nach einer gemeinsamen Regelung zu suchen. Mäurer bekräftigte seinen Vorschlag zur Bildung eines Fonds, aus dem die Länder bundesweit für Risikospiele einen Ausgleich erhalten könnten.

    DFL-Präsident Reinhard Rauball räumte ein, die Entscheidung sei «sicherlich anders ausgefallen als gedacht». Die Fussballliga werde nun das Verfahren am OVG Bremen abwarten. Er warnte zugleich vor einem bundesweiten «Flickenteppich» bei der Gebührenfrage. «Einige Vereine werden in Anspruch genommen, andere nicht», sagte Rauball. Bundesländer wie Bayern hatten zuvor allerdings erklärt, dass sie Zusatzkosten für Polizeieinsätze nicht von den Vereinen einfordern wollen.

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