Haft

    Italiener stiehlt mehr als 350 Frauenfotos von Friedhöfen

    Keystone-SDA
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    Italien,

    Ein Italiener mit einer bizarren Vorliebe für Fotos verstorbener Frauen wird zu Haft verurteilt.

    Grabsteine mit Blumen.
    Ein 50-jähriger Italiener muss wegen einer Vorliebe für Fotos verstorbener Frauen ins Gefängnis. (Symbolbild) - Pixabay

    Wegen einer sehr merkwürdigen Vorliebe für Fotos verstorbener Frauen muss ein 50 Jahre alter Italiener ins Gefängnis. Der Mann wurde von einem Gericht in Rom zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt, weil er auf Friedhöfen der italienischen Hauptstadt Aufnahmen zum Gedenken an die Toten aus Grabsteinen herausgebrochen hatte.

    Zum Verhängnis wurde ihm, dass er dann auch noch die Asche einer jungen Frau gestohlen hatte, die bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen war. Bei den Ermittlungen zu diesem Diebstahl entdeckte die Polizei nach Berichten verschiedener Zeitungen bei dem Mann zu Hause mehr als 350 Fotos toter Frauen. Alle säuberlich aufgelistet sowie in Alben geklebt oder in Kisten gepackt.

    Bilderdieb rechtfertigt sich mit krankhafter Veranlagung

    Zudem hatte er in einem Notizbuch genau notiert, wann er die Aufnahmen mitgehen liess. Daraus ergab sich, dass er bereits seit mehr als einem Jahrzehnt auf Friedhöfen unterwegs war. In Italien ist es weit verbreitet, auf Grabsteinen oder Kreuzen auch mit Fotos an verstorbene Angehörige zu erinnern.

    Der Mann erklärte seine Veranlagung vor Gericht damit, dass solche Aufnahmen für ihn eine Art Droge seien, von der er sich nicht habe losreissen können. Er könne gar nicht anders, als Bilder verstorbener Frauen zu betrachten, insbesondere junger und schöner Frauen. Die Verteidigung sprach von einem krankhaften Trieb.

    Weitere Haft wegen Leichenschändung droht

    Der Richter schenkte dieser Argumentation allerdings keinen Glauben. Sondern hielt ihn für voll zurechnungsfähig. Die sichergestellten Aufnahmen sollen nun den Angehörigen zurückgegeben werden.

    Allerdings ist dies nach Angaben des Gerichts nicht mehr in allen Fällen möglich. Für den Diebstahl der Asche muss sich der 50-Jährige in einem gesonderten Verfahren vor Gericht verantworten. Wegen Leichenschändung und Hausfriedensbruch droht ihm weitere Haft.

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