Ist dement: Inzest-Täter Fritzl darf in Normalvollzug wechseln

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    Österreich,

    Er hatte seine Tochter im Keller eingesperrt und tausendfach vergewaltigt. Die lebenslange Haft verbrachte Josef Fritzl bisher in einem besonderen Vollzug.

    Josef Fritzl
    Fritzl (heute 89) hielt seine Tochter 24 Jahre lang im Keller gefangen und vergewaltigte sie regelmässig. (Archivbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Inzest-Täter Josef Fritzl darf in den Normalvollzug wechseln.
    • So hat es das Landgericht Krems in Österreich entschieden.
    • Fritzl wurde 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt.

    Der als «Monster von Amstetten» bekannt gewordene Inzest-Täter Josef Fritzl darf vom Massnahmenvollzug in den Normalvollzug wechseln. Das hat ein Senat aus drei Richtern am Landgericht Krems entschieden.

    Von dem 89 Jahre alten Mann gehe keine Gefährlichkeit mehr aus, die eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erforderlich mache. Das teilte das Gericht am Dienstag mit.

    Der Häftling leide unter fortschreitender Demenz. Er habe körperlich so abgebaut, dass die der Einweisung zugrunde liegende Persönlichkeitsstörung inzwischen «begraben» sei, hiess es. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.

    Zugleich entschieden die Richter, dass eine bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug aus spezialpräventiven Gründen derzeit nicht möglich sei. Zwar sei Fritzl nicht mehr gefährlich. Aber es sei immer noch fraglich, ob der inzwischen unter anderem Namen lebende Häftling künftig keine Straftaten mehr begehen würde.

    Im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt

    «Demnach ist von einer zukünftigen Deliktsfreiheit mangels Erprobung im Entlassungsvollzug und einer erforderlichen Auseinandersetzung mit den Taten nicht auszugehen. Sowie mangels einer Wohnmöglichkeit samt sozialem Umfeld», hiess es weiter.

    In der österreichischen Kleinstadt Amstetten hatte Fritzl 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den schalldicht ausgekleideten Keller seines Hauses gesperrt. In den folgenden 24 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. Er habe Macht über eine Frau und ihre allzeitige Verfügbarkeit gewollt, so die damalige Gerichtsgutachterin zum Motiv.

    Fritzl wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Anklage im Prozess lautete auf Mord durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung, Sklaverei und Blutschande. Sollten Verteidigung oder Staatsanwaltschaft gegen den aktuellen Beschluss nicht akzeptieren, müsste das Oberlandesgericht Wien über das Vorgehen entscheiden.

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