Ab nächstem Jahr können sich Menschen mit «drittem Geschlecht» in Österreich eintragen lassen.
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Frau und Mann (Symbolbild). - pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Österreich kann, wer will, sich als drittes Geschlecht eintragen lassen.
  • Der neue alternative Geschlechtseintrag laute «divers».

In Österreich können sich Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, vom 1. Januar an im Personenstandsregister und in Urkunden entsprechend eintragen lassen. Der neue alternative Geschlechtseintrag laute «divers», teilte die Regierung unter Verweis auf einen aktuellen Erlass des Innenministeriums mit.

Die Feststellung, ob eine solche Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt, muss durch ein ärztliches Fachgutachten bestätigt werden. Damit setzt die Regierung ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom Dezember 2017 um. Künftig werde es überdies möglich sein, bei der Beurkundung der Geburt die Eintragung des Geschlechts vorübergehend offen zu lassen, hiess es.

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