Heute wird das Urteil verkündet

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    Deutschland,

    Eine junge Frau joggt in der Nähe von Freiburg (D) nichts Böses ahnend durch Weinberge. In einem Waldstück lauert ihr ein Mann auf. Er vergewaltigt und tötet sie. Nun steht das Urteil in dem Fall an.

    Der Mann muss lebenslänglich hinter Gitter.
    Der Mann muss lebenslänglich hinter Gitter. - Dpa

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Staatsanwaltschaft fordert im Mordfall der Joggerin in Endingen (D), die vergangenes Jahr vergewaltigt und getötet wurde, lebenslange Haft für den Angeklagten.
    • Der 40-jährige Lastwagenführer aus Rumänien hat die Tat gestanden.
    • Heute wird das Urteil erwartet.

    Mehr als ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod einer Joggerin in Endingen bei Freiburg soll heute das Urteil verkündet werden. Dem Angeklagten droht eine lebenslange Haftstrafe. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger haben in ihren Plädoyers am Freiburger Landgericht in der vergangenen Woche zudem anschliessende Sicherungsverwahrung gefordert. Damit wäre eine Freilassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen.

    Der 40 Jahre alte Angeklagte hat zugegeben, die 27-Jährige Anfang November vergangenen Jahres vergewaltigt und getötet zu haben. Sein Verteidiger sagte, es handele sich um Totschlag.

    Wiederholungstäter

    Dem aus Rumänien stammenden Lastwagenfahrer werden in dem Prozess Mord und besonders schwere Vergewaltigung zur Last gelegt. Zudem wird ihm der Mord an einer 20 Jahre alten französischen Austausch-Studentin aus Lyon im Januar 2014 im rund 400 Kilometer von Endingen entfernten Kufstein in Österreich vorgeworfen. An beiden Tatorten waren Spuren von ihm gefunden worden. Nach dem Urteil im Fall Endingen droht ihm ein Prozess in Österreich.

    «Ich halte ihn für ein Monster»

    Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft war der dreifache Vater in beiden Fällen «fest entschlossen, ein sexuell motiviertes Tötungsdelikt zu begehen». Heimtückisch und äusserst brutal sei er vorgegangen, sagte der Ankläger in seinem Plädoyer. «Ziel war es, das Leben von Carolin G. auszulöschen.»

    Der Angeklagte sei allgemein gefährlich, ein eiskalter Mörder und gehöre für immer weggeschlossen, sagte einer der Nebenkläger-Anwälte. «Ich halte ihn für ein Monster.»

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