Ein Mann, der aufgrund der Überfüllung britischer Gefängnisse vorzeitig freigelassen wurde, soll am Tag seiner Entlassung eine Frau sexuell angegriffen haben.
Steht ein Opfer einer Vergewaltigung oder eines sexuellen Übergriffs unter Schock, sollen das die Gerichte künftig anerkennen. Die Nationalratskommission möchte beim neuen Sexualstrafrecht dem Ständerat folgen. (Symbolbild)
Sexueller Übergriff: Vorzeitig Entlassener wird rückfällig. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/LUIS BERG

Ein Mann, der wegen der Überfüllung britischer Gefängnisse vorzeitig entlassen wurde, soll noch am Tag seiner Entlassung einen sexuellen Übergriff auf eine Frau begangen haben. Das meldete die britische Nachrichtenagentur PA unter Berufung auf Gerichtsdokumente. Der mutmassliche Täter wurde demnach in London festgenommen und zurück ins Gefängnis gebracht.

Der Übergriff soll sich in Sittingbourne in der Grafschaft Kent ereignet haben. Die Regierung in London hatte die vorzeitige Entlassung bestimmter Häftlinge nach Verbüssen von nur 40 Prozent ihrer Haftstrafe angeordnet, weil sonst ein Kollaps des Justizvollzugssystems befürchtet wurde. Bislang wurden Gefangene frühestens nach 50 Prozent ihrer Strafe auf freien Fuss gesetzt.

Kritik an Massnahme zur Vermeidung eines Justizkollapses

Für welche Straftat der nun mutmasslich erneut straffällig gewordene Mann einsass, blieb unklar. Terroristen, Sexualstraftäter und Stalker sind von der Massnahme ausgeschlossen. Wegen Gewalttaten – einschliesslich Totschlags – verurteilte Täter können hingegen freikommen, wenn die Haftstrafe unter vier Jahre beträgt.

Kritiker befürchten, dass unter den nun Freigekommenen auch einige schwere Wiederholungstäter sind. Der Mann soll bereits am ersten Tag des Inkrafttretens der Massnahme mit etwa 1.750 anderen Häftlingen freigekommen sein.

Regierung rechtfertigt vorzeitige Entlassungen

Nur zwei Tage später wurde er dem Haftrichter vorgeführt. «Die Regierung hat Gefängnisse in der Krise und am Rande des Zusammenbruchs geerbt. Wäre es so weit gekommen, hätten die Gerichte keine Prozesse mehr durchführen können, und die Polizei hätte keine Verhaftungen vornehmen können», hiess es laut PA vom Innenministerium.

Zu den Details einzelner Fälle könne man keine Stellungnahme beziehen, aber wer seine Bewährungsauflagen breche und weitere Straftaten begehe, werde bestraft, so das Ministerium weiter.

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