Eine deutsche Ärztin werbe auf ihrer Website – verbotenerweise – für Abtreibungen. Eine entsprechende Berufung seitens der Kristina Hänel wurde abgewiesen.
Die Giessener Ärztin Kristina Hänel sitzt vor Beginn des Berufungsprozesses im Gerichtssaal.
Die Giessener Ärztin Kristina Hänel sitzt vor Beginn des Berufungsprozesses im Gerichtssaal. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Knapp 7000 Strafe sollte eine deutsche Ärztin wegen Werbung für Abtreibung zahlen.
  • Kristina Hänel ging in Berufung, jedoch ohne Erfolg.

Das umstrittene Urteil im Streit über das Abtreibungsrecht in Deutschland ist bestätigt worden. Das Landgericht Giessen (D) wies die Berufung der Ärztin Kristina Hänel ab, wie das Gericht heute Freitag mitteilte.

Die Allgemeinmedizinerin aus Giessen (D) hatte Rechtsmittel gegen ein Urteil des Amtsgerichts eingelegt, das sie vor knapp einem Jahr zu umgerechnet 6870 Franken Strafe verurteilt hatte. In dem Urteil hatte es geheissen, Hänel werbe auf ihrer Homepage für Schwangerschaftsabbrüche, was gegen den Paragrafen 219a des deutschen Strafgesetzbuchs verstosse. Das Gesetz verbietet das öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen.

Hänels Anwalt hatte in seinem Plädoyer vor dem Landgericht den Paragrafen 219a in seiner jetzigen Form als verfassungswidrig bezeichnet, da er die Berufsfreiheit von Ärzten und das Informationsrecht der schwangeren Frauen verletze. Der Anwalt hatte für den Fall einer Verurteilung bereits angekündigt, die nächste Instanz anrufen zu wollen.

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