Das Verwaltungsgericht von Paris hat dem französischen Staat Versäumnisse im anfänglichen Pandemiemanagement sowie beim Vorbeugen der Corona-Krise bescheinigt.
Macron
Macron besucht ein Impfzentrum in Valenciennes. - POOL/AFP
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Pariser Verwaltungsgericht bescheinigt Frankreich Fehler beim Pandemiemanagement.
  • Insbesondere der französische Umgang mit der Maskenpflicht wurde kritisiert.
  • Schadensersatzforderungen von Corona-Betroffenen wurde aber nicht stattgegeben.

Es sei ein Fehler gewesen, vor dem Ausbruch der Pandemie keinen ausreichend grossen Vorrat an Masken angelegt zu haben, entschied das Gericht am Dienstag. Falsch seien auch Regierungsaussagen zu Beginn der Krise gewesen, wonach das Tragen einer Maske für die allgemeine Bevölkerung unnütz sei.

Dies habe im Widerspruch zu verfügbaren wissenschaftlichen Daten gestanden. Mehrere Erkrankte und Hinterbliebene von Menschen, die in Folge einer Corona-Infektion gestorben waren, hatten sich an das Gericht gewandt.

Kein Schadensersatz

Ihre Forderungen auf Schadenersatz wies das Gericht zurück: Es gebe keinen ausreichend direkten Zusammenhang zwischen den begangenen Fehlern des Staats und der Infektion der Menschen. Auch entschied das Gericht, dass die Regierung bei der vorsorglichen Lagerung von Desinfektionsmittel keine Fehler begangen habe. Die Bevölkerung sei nicht zu spät in den Lockdown geschickt und grossflächig getestet worden. Das Gericht beschäftigte sich nur mit dem Zeitraum bis Mai 2020.

Frankreich war anfangs besonders stark von der Corona-Pandemie betroffen. Mitte März 2020 verhängte die Regierung einen strikten Lockdown.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

RegierungDatenStaatGerichtCoronavirus