Die Vorwürfe gegen Ex-Rocker-Boss Hanebuth in Spanien haben es in sich: Bildung einer kriminellen Vereinigung, Geldwäsche, Bedrohung, illegaler Waffenbesitz. Dennoch ist der 58-Jährige guter Dinge.
Frank Hanebuth im Gerichtssaal bei Madrid.
Frank Hanebuth im Gerichtssaal bei Madrid. - Zipi Aragon/POOL EFE/AP/dpa

Zum Abschluss der mündlichen Verhandlung im Strafprozess gegen den früheren Rocker-Boss Frank Hanebuth in Spanien hat seine Verteidigerin auf Freispruch plädiert.

«Die Anhörung der Zeugen hat keine ernstzunehmenden Beweise für die Anschuldigungen gegen meinen Mandanten erbracht», sagte Rechtsanwältin Ana Madera Campos am Freitag, dem neunten Verhandlungstag vor dem Nationalen Staatsgerichtshof in San Fernando de Henares bei Madrid in ihrem Plädoyer. Hanebuth selbst betonte erneut seine Unschuld.

Die Staatsanwaltschaft sieht das etwas anders. Sie wirft dem 58-Jährigen und einigen seiner noch 14 Mitangeklagten die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Geldwäsche, Bedrohung und illegalen Waffenbesitz vor. Hanebuth, der jahrelang Präsident der Hells Angels in Hannover war, sass entspannt im Gerichtssaal, machte sich während der stundenlangen Verhandlung manchmal Notizen oder sprach kurz mit anderen Angeklagten.

Für Hanebuth hatte die Anklage eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren gefordert, für einen weiteren Mitangeklagten sogar 33,5 Jahre. Doch kurz vor Schluss teilte die Anklage mit, dass die Strafforderungen für die bereits 2013 auf Mallorca festgenommenen Angeklagten wegen der grossen Verzögerung verringert werden sollten. Auch die Anwälte anderer Angeklagter plädierten auf Freispruch. Mit einem Urteil wurde nach dem Ende der mündlichen Verhandlung allerdings erst in den kommenden Wochen oder auch Monaten gerechnet.

Dutzende weitere Angeklagte

Zu Beginn der mündlichen Verhandlung am 23. Januar hatte die Staatsanwaltschaft versucht, mit den Angeklagten Vereinbarungen auszuhandeln. Anders als Hanebuth liessen sich die Mehrheit der ursprünglich 48 weiteren Angeklagten – überwiegend Deutsche, aber auch Türken, Spanier und Luxemburger – auf ein Abkommen ein. Gegen Schuldeingeständnisse erhielten sie zum Teil deutliche Strafmilderungen. Die insgesamt geforderten Freiheitsstrafen, die sich auf fast 300 Jahre summiert hatten, wurden dadurch reduziert.

Als Zeugen wurden Polizisten befragt, die an den Ermittlungen beteiligt waren, etwa durch Beschattungen oder Abhöraktionen. Doch sie konnten kaum stichhaltige Beweise für kriminelle Aktivitäten der Angeklagten liefern. Daneben wurden auch mutmassliche Opfer der «Höllenengel» gehört. Diese schwächten die Vorwürfe zum Teil ab oder machten Erinnerungslücken geltend. So wurde zum Beispiel die Befragung zweier osteuropäischer Frauen vorgespielt, die von den Hells Angels auf Mallorca in einem Haus an der Playa de Palma, dem berühmten «Ballermann», gegen ihren Willen festgehalten worden sein sollen. Doch sie sagten aus, gut behandelt und auch nicht zur Prostitution gezwungen worden zu sein.

Hanebuth war im Sommer 2013 bei einer spektakulären Razzia auf Mallorca zusammen mit mehreren anderen Männern festgenommen worden. Er soll nach Auffassung der Anklage die Hells Angels auf der Ferieninsel angeführt haben. Nach zwei Jahren hinter Gittern war Hanebuth im Sommer 2015 gegen eine Kaution von 60.000 Euro und unter Auflagen aus der U-Haft in einem Hochsicherheitsgefängnis in Cádiz im Süden Spaniens entlassen worden. Erst 2017 durfte er das Land verlassen und kehrte nach Deutschland zurück.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Hells AngelsRazziaHaftEuroFreispruch