Mord

Folter und Mord in Syrien? Prozess in Deutschland gestartet

Keystone-SDA
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Zurzibiet,

Fünf Männer müssen sich in Koblenz (D) vor der Bundesanwaltschaft wegen Mordes, Folter und weiterer Kriegsverbrechen im syrischen Bürgerkrieg verantworten.

Oberlandesgericht Koblenz
Zum Prozessbeginn am Oberlandesgericht Koblenz erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen fünf Männer im Alter von 42 bis 56 Jahren. (Archivbild) - afp

Fünf Angeklagte sollen im syrischen Bürgerkrieg Zivilisten getötet, auf Demonstranten geschossen und Menschen gefoltert haben. Zum Prozessbeginn am Oberlandesgericht Koblenz trug Deutschlands oberste Anklagebehörde, die Bundesanwaltschaft, die Anklage vor.

Den fünf Männern im Alter zwischen 42 und 56 Jahren werden unter anderem Mord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Folter und Kriegsverbrechen vorgeworfen.

Die staatenlosen syrischen Palästinenser sollen zwischen 2012 und 2014 Mitglieder von regierungstreuen Milizen der gestürzten Assad-Regierung beziehungsweise des syrischen militärischen Geheimdienstes gewesen sein. Die fünf Männer wurden im vergangenen Jahr am 3. Juli festgenommen und sind weiterhin in Untersuchungshaft.

Sie sollen Menschen in ihrem Gewahrsam erhebliche körperliche oder seelische Schäden zugefügt und sie grausam und unmenschlich behandelt haben.

Prozess wegen tödlicher Gewalt gegen Demonstranten

Vier der fünf Männer wurden in der syrischen Hauptstadt Damaskus geboren, einer im Libanon. Am 13. Juli 2012 seien bei der Niederschlagung einer Demonstration in Damaskus mindestens sechs Menschen getötet worden. Einige der Männer sollen laut Anklage bei einer Demonstration mit Kalaschnikows das Feuer auf wehrlose Demonstranten eröffnet haben, hiess es.

Ausserdem soll einer der Angeklagten Zivilisten an einem Kontrollpunkt festgenommen, gefesselt, geschlagen und entführt haben. Einer der Männer soll Zivilisten bei der Ausgabe von Hilfspaketen festgenommen, geschlagen und mit einem Van abtransportiert haben. Zwei Frauen soll er bei der Ausgabe geschlagen und beschimpft haben.

Zum Prozessbeginn waren zahlreiche Zuschauer gekommen. Bislang sind noch Verhandlungstage bis Juni 2026 geplant. Dass die Fälle in Koblenz verhandelt werden können, liegt am sogenannten Weltrechtsprinzip. Das besagt, dass bestimmte besonders schwere Straftaten in Deutschland verhandelt werden dürfen, unabhängig davon, wo sie passiert sind.

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