Teile der EU wünschen sich die weitere Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat. Vor der Abstimmung zeigt sich das Parlament jedoch uneins.
Landwirtschaft Trecker Glyphosat
Die EU-Staaten sind uneins, wie es mit dem Unkrautvernichter Glyphosat weitergehen soll. (Symbolbild) - keystone

Kurz vor einer wichtigen Abstimmung zur möglichen Wiederzulassung von Glyphosat zeichnet sich noch keine Mehrheit für das Vorhaben ab. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus EU-Kreisen hat sich am Donnerstag bei einer Testabstimmung im zuständigen Fachausschuss keine ausreichende Mehrheit für eine Erneuerung der Zulassung ausgesprochen.

Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, die Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters bis Ende 2033 zu erneuern. Noch ist Glyphosat in der EU bis Mitte Dezember erlaubt. Kritiker sehen im Einsatz von Glyphosat unter anderem grosse Gefahren für die Umwelt, Hersteller widersprechen dem.

Weitere Instanzen entscheiden bei Glyphosat-Ablehnung

Sollte sich am Freitag bei der richtigen Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit für den Vorschlag der EU-Kommission aussprechen, steht einer Erneuerung der Zulassung nichts im Weg. Für eine qualifizierte Mehrheit braucht die EU-Kommission die Zustimmung von mindestens 55 Prozent der EU-Staaten, die gleichzeitig mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.

Wenn keine Mehrheit für das Vorhaben gefunden wird, muss in einem Berufungsausschuss nochmals über die Frage diskutiert werden. Sollte es im Berufungsausschuss weder eine qualifizierte Mehrheit für noch gegen den Vorschlag der Kommission geben, muss die Kommission eigenständig entscheiden. Dass sich eine Mehrheit gegen eine Erneuerung der Zulassung ausspricht, gilt als sehr unwahrscheinlich.

«Keine inakzeptablen Gefahren»

Ende Juli hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) eine Untersuchung zu Glyphosat veröffentlicht, in der sie keine inakzeptablen Gefahren, aber Datenlücken in mehreren Bereichen gesehen hatte. Das Mittel soll unter bestimmten Bedingungen eingesetzt werden dürfen. So müssen Massnahmen zur Risikominderung getroffen werden. Dabei geht es etwa darum, zu verhindern, dass Glyphosat bei der Anwendung stark verweht wird.

Staaten wie Deutschland, die Niederlande und Österreich werden eine Erneuerung der Zulassung nicht unterstützen.

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