EU-Gericht bestätigt volle Strafe gegen Sanitec

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    Luxemburg,

    Die Sanitärfirma Sanitec muss laut EU-Gericht doch die volle Strafe wegen unerlaubten Preisabsprachen bezahlen. Den Entscheid hatte die Firma 2013 angefochten.

    Das EU-Gericht verurteilt die Sanitärfima Sanitec nun doch zur vollen Strafe von umgerechnet rund 66,6 Millionen Franken.
    Das EU-Gericht verurteilt die Sanitärfima Sanitec nun doch zur vollen Strafe von umgerechnet rund 66,6 Millionen Franken. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das EU-Gericht verurteilt die Sanitärfirma Sanitec zu rund 66,6 Millionen Franken.
    • Sanitec war an an einem internationalen Badezimmer-Kartell beteiligt.
    • Die Firma ist seit 2015 Teil des Schweizer Konzerns Geberit.

    Wegen der Beteiligung an einem internationalen Badezimmer-Kartell muss die Sanitärfirma Sanitec nach einem Urteil des EU-Gerichts nun doch mit der vollen Strafe rechnen. Die Luxemburger Richter bestätigten am Dienstag eine Geldbusse von rund 57,7 Millionen Euro (umgerechnet rund 66,6 Millionen Frangen) gegen das Unternehmen und seine Tochterfirmen. Damit revidierte das Gericht sein Urteil aus dem Jahr 2013.

    Die EU-Kommission hatte 2010 Strafen in Höhe von 622 Millionen Euro (umgerechnet rund 718 Millionen Franken) gegen 17 Hersteller von Badezimmerausstattungen aus Deutschland und anderen Ländern verhängt. Die Firmen hatten nach Einschätzung der Brüsseler Wettbewerbshüter unerlaubte Preisabsprachen getroffen.

    Erneute Klärung des Falles

    Die Sanitec-Gruppe klagte vor dem EU-Gericht dagegen, woraufhin die Richter die Strafe für das Unternehmen 2013 um gut 7 Millionen Euro (umgerechnet rund 8 Millionen Franken) herabsetzten. Nachdem die EU-Kommission dieses Urteil beim Europäischen Gerichtshof anfocht, wies der EuGH den Fall zur erneuten Prüfung an das EU-Gericht zurück. Dies sieht es nun als erwiesen an, dass zwei weitere Tochterfirmen der Sanitec-Gruppe an den Kartellabsprachen beteiligt waren.

    Sanitec, das seit 2015 zum Schweizer Konzern Geberit gehört, hat zwei Monate Zeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

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