Zwei Aktivistinnen und ein Aktivist der Gruppe Letzte Generation sind wegen einer Strassenblockade vom Amtsgericht München verwarnt worden.
Protest der Letzten Generation gegen Ölbohrungen in der Nordsee
Protest der Letzten Generation gegen Ölbohrungen in der Nordsee - AFP/Archiv

Die drei Heranwachsenden seien der Nötigung schuldig, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag. Es sei Jugendstrafrecht angewandt worden. Heranwachsende sind im deutschen Recht Menschen ab 18, aber unter 21 Jahren. Bei ihnen kann entweder das Jugend- oder das Erwachsenenstrafrecht angewandt werden.

Die drei hatten eine Strasse blockiert, um auf die Klimaerwärmung aufmerksam zu machen, und sich dabei teils festgeklebt. Im bundesweit ersten Prozess im Zusammenhang mit Blockadeaktionen der Gruppe Letzte Generation hatte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten Ende August einen Klimaaktivisten zu 60 Stunden Freizeitarbeit verurteilt.

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