Deutsches Gericht erhebt Mordanklage gegen IS Anhängerin
Ermittler werfen einer deutschen IS-Anhängerin vor, gemeinsam mit ihrem Mann ein fünf Jahre altes Mädchen im Irak als Sklavin gehalten und getötet zu haben.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Deutsche soll im Irak ein Kriegsverbrechen begangen haben.
- Die IS-Anhängerin wurde 2016 in der Türkei festgenommen und nach Deutschland abgeschoben.
Der deutsche Generalbundesanwalt hat Anklage gegen eine IS-Anhängerin wegen eines Kriegsverbrechens im Irak erhoben. Die Terrorermittler werfen der 27 Jahre alten Deutschen Jennifer W. vor, gemeinsam mit ihrem Mann ein fünf Jahre altes Mädchen im Irak als Sklavin gehalten und getötet zu haben.
Die Frau sei «hinreichend verdächtig», als IS-Anhängerin aus niedrigen Beweggründen einen Menschen grausam getötet und damit ein Kriegsverbrechen begangen zu haben, erklärte die Karlsruher Behörde am Freitag.
Die junge Frau hatte sich demnach ab September 2014 im Irak aufgehalten. Im Sommer 2015 sollen sie und ihr Mann das kleine Mädchen gekauft und versklavt haben. Als das Kind krank wurde und deswegen ins Bett machte, kettete der Mann das Mädchen laut Anklage draussen an und liess es unter sengender Sonne verdursten. «Die Angeschuldigte liess ihren Mann gewähren und unternahm nichts zur Rettung des Mädchens», heisst es in der Mitteilung der Ermittler.
Mann nicht in Deutschland
Der Mann sei kein deutscher Staatsangehöriger, sagte eine Sprecherin der Behörde; er hält sich auch nicht in Deutschland auf. Seine Frau jedoch wurde Ende Januar 2016 in der Türkei festgenommen und nach Deutschland abgeschoben.
Im Juni dieses Jahres wurde sie dann beim Versuch einer erneuten Ausreise Richtung Syrien in Bayern festgenommen. In dem Fall erwirkte der Generalbundesanwalt nach umfangreichen Ermittlungen im Juli den ersten Haftbefehl überhaupt gegen eine deutsche IS-Anhängerin nach der Rückkehr aus dem Mittleren Osten.












