Der AfD drohen weitere Strafzahlungen wegen Parteifinanzen

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    Deutschland,

    Wegen Unregelmässigkeiten bei ihren Finanzen droht der AfD eine weitere Strafzahlung.

    Fotografierverbot beim Kyffhäusertreffen 2017 der AfD-Gruppierung «Der Flügel», das der Partei möglicherweise eine erneute Strafzahlung einbringt. Foto: Peter Förster
    Fotografierverbot beim Kyffhäusertreffen 2017 der AfD-Gruppierung «Der Flügel», das der Partei möglicherweise eine erneute Strafzahlung einbringt. Foto: Peter Förster - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Demnach waren im Rechenschaftsbericht 2017 der AfD die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem sogenannten Kyffhäusertreffen 2017 in Thüringen nicht erfasst.

    Nach Angaben der Bundestagsverwaltung vom Donnerstag beläuft sich diese auf gut 34.000 Euro.

    Demnach waren im Rechenschaftsbericht 2017 der AfD die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem sogenannten Kyffhäusertreffen 2017 in Thüringen nicht erfasst. Es gehe um einen Betrag von 17.084,48 Euro. Nach dem Parteiengesetz ergebe sich daraus eine Zahlungsverpflichtung in Höhe des zweifachen Betrags, also von 34.168,96 Euro.

    Nach ZDF-Informationen hatten die Besucher des Treffens ihre Teilnehmergebühr auf ein Konto des von Björn Höcke geführten AfD-Landesverbandes überwiesen. Damit gelte das Geld als Einnahme der Partei und hätte im Rechenschaftsbericht der Bundespartei angegeben werden müssen.

    Wegen illegaler Parteispenden hatte die Bundestagsverwaltung die AfD bereits im April zu einer Strafe von insgesamt 402.900 Euro verdonnert. Dabei ging es um Hilfen durch die Schweizer Werbeagentur Goal AG für den heutigen Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen und das Bundesvorstandsmitglied Guido Reil in Landtagswahlkämpfen 2016 und 2017. Laut Bundestagsverwaltung hätte die AfD diese geldwerten Zuwendungen nicht annehmen dürfen.

    Weitere Strafzahlungen könnten auf die AfD wegen Zuwendungen von rund 132.000 Euro aus der Schweiz an den Kreisverband Bodensee der Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Alice Weidel, zukommen. Deutsche Parteien dürfen keine Spenden von Gönnern annehmen, die nicht EU-Bürger sind. Deshalb untersucht der Bundestag auch diese Spenden für den Bundestagswahlkampf von Weidel.

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