Darmstadt (D): Täter war wahrscheinlich volljährig

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Deutschland,

Der Afghane, welcher kurz vor Weihnachten in Darmstadt (D) ein 17-jähriges Mädchen mit dem Messer tödlich verletzt hat, war wahrscheinlich 18 Jahre alt. Zu dieser Erkenntnis ist die Rechtsmedizin in einem Gutachten gekommen.

Die Schepp Allee in Darmstadt. In der Strasse hat ein Afghane seine Ex-Freundin zwei Tage vor Weihnachten mit mehreren Messerstichen schwer verletzt haben.
Die Schepp Allee in Darmstadt. In der Strasse hat ein Afghane seine Ex-Freundin zwei Tage vor Weihnachten mit mehreren Messerstichen schwer verletzt haben. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Afghane, welcher seine Ex-Freundin mit einem Messer tödlich verletzt hat, war wahrscheinlich bereits 18 Jahre alt.
  • Das Alter spielt aus rechtlichen Gründen eine wichtige Rolle.

Der Afghane, der kurz vor Weihnachten in Darmstadt ein 17-jähriges Mädchen mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt hat, war wahrscheinlich bereits 18 Jahre alt. Zu diesem Ergebnis sei die Rechtsmedizin in einem Gutachten gekommen, sagte Oberstaatsanwalt Robert Hartmann am Montag in Darmstadt und bestätigte damit Medienberichte. Die Gutachter gingen von einem Mindestalter von 16,1 Jahren aus. Das Alter spielt aus rechtlichen Gründen eine Rolle.

Der Beschuldigte werde voraussichtlich vor einer Jugendstrafkammer angeklagt, ob die Öffentlichkeit dann teilweise oder ganz ausgeschlossen werde, entscheide die Kammer. Noch hat die Staatsanwaltschaft aber keine Anklage erhoben. Die Ermittlungen laufen noch. Der Afghane sitzt wegen versuchten Mordes in U-Haft.

Der Mann soll seine Ex-Freundin - eine Marokkanerin aus Darmstadt - zwei Tage vor Weihnachten mit mindestens zehn Messerstichen schwer verletzt haben. Das Motiv war noch unklar.

Kurz nach Weihnachten war es zu einer ähnlichen Tat im rheinland-pfälzischen Kandel gekommen, dabei wurde die 15-jährige Mia getötet. Der mutmasslich aus Afghanistan stammende Täter war nach einem Gutachten zwischen 17,5 Jahren und wahrscheinlich etwa 20 Jahre alt. Auch gegen ihn wird voraussichtlich nach Jugendstrafrecht verhandelt.

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