Bundesgerichtshof entscheidet über Altersdiskriminierung bei Festival
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Mittwoch (14.00 Uhr) über mögliche Diskriminierung beim Zutritt zu einem Musikfestival.

Das Wichtigste in Kürze
- Amtsgericht und Landgericht München konnten darin keinen Verstoss gegen das Benachteiligungsverbot erkennen..
Geklagt hat ein damals 44-Jähriger, der 2017 mit seinen beiden etwa gleichaltrigen Begleitern bei einer Veranstaltung in München nicht eingelassen wurde. Die Türsteher sollten Menschen abweisen, die dem optischen Eindruck nach altersmässig nicht zur jungen Zielgruppe passten. (Az. VII ZR 78/20)
Amtsgericht und Landgericht München konnten darin keinen Verstoss gegen das Benachteiligungsverbot erkennen. Nun soll der BGH entscheiden. Die Frage ist, ob das Festival mit einem sogenannten Massengeschäft vergleichbar ist, und wenn ja, ob eine unterschiedliche Behandlung des potenziellen Publikums trotzdem gerechtfertigt war.