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Breiviks Menschenrechtsklage erneut vor Gericht

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Norwegen,

Anders Behring Breivik verhandelt in Norwegen erneut vor Gericht über seine Haftbedingungen und wirft dem Staat Menschenrechtsverstösse vor.

Anders Behring Breivik
Breivik verhandelt in Norwegen erneut über seine Haftbedingungen und wirft dem Staat Menschenrechtsverstösse vor. (Archivbild) - keystone

Der verurteilte Massenmörder Anders Behring Breivik lässt in Norwegen vor Gericht erneut über seine strengen Haftbedingungen verhandeln.

Wenige Tage nach der Abweisung seines Antrags auf vorzeitige Haftentlassung geht es bei dem am Montag begonnenen Berufungsverfahren nun wieder um die Klage, in der der Rechtsterrorist dem norwegischen Staat Verstösse gegen seine Menschenrechte vorwirft. Fünf Verhandlungstage sind angesetzt worden.

Breivik in Berufung

Eine Vorinstanz hatte Breiviks Menschenrechtsklage im Februar abgewiesen, woraufhin der Utøya-Attentäter gegen das Urteil in Berufung gegangen war. Zur neuen Verhandlung vor dem Borgarting-Berufungsgericht in Oslo wurde er per Video aus dem Gefängnis Ringerike zugeschaltet, wie Fotos der Nachrichtenagentur NTB zeigten.

Breivik hatte am 22. Juli 2011 eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und im Anschluss auf der Insel Utøya ein Massaker in einem Sommerlager der Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei angerichtet. Die Terroranschläge mit ihren insgesamt 77 Todesopfern gelten als die schlimmsten Gewalttaten der norwegischen Nachkriegszeit.

Immer wieder erfolglose Gerichtsverfahren

Breivik war dafür 2012 zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt worden. Über seine Haftbedingungen hat er sich seitdem immer wieder beschwert: Er meint, die jahrelange Isolationshaft verstosse gegen seine Menschenrechte und habe ihm geschadet. Norwegische Gerichte haben die Klage bereits mehrmals abgewiesen.

In einem anderen Verfahren hatte Breivik im November zum zweiten Mal prüfen lassen, ob er auf Bewährung vorzeitig auf freien Fuss kommen kann. Das zuständige Amtsgericht von Ringerike, Asker und Bærum wies seinen Antrag vergangene Woche ab – auch dagegen geht der 45-Jährige wieder in Berufung.

Kommentare

User #7223 (nicht angemeldet)

Wie das wohl sein muss für Kriminelle wie Breivik die eine schwere Straftat begangen haben und dann für immer ins Gefängnis kommen. Die erhoffte Begnadigung einfach nicht kommt und nicht kommt. Dann wird es irgendwann ganz langweilig im Gefängnis, die Post kommt seltener, die Besuche werden weniger, man wird älter: Das sind die Momente, in dem die Strafe so richtig wirkt. Stärker wirkt als die Todesstrafe.

User #6350 (nicht angemeldet)

Breivik hat 77 Menschenleben auf dem Gewissen. Meine persönliche BeUrteilung: 77 x 10 Jahre Gefängnis, davon je 2 Jahre in Isolationshaft. Das macht 770 Jahre Gefängnis, davon 154 Jahre Isolationshaft. Was, angesichts seiner bewusst durchgeführten und bis heute nicht bereuten Taten, daran unmenschlich sein soll und gegen die Menschenwürde verstosse, ist nicht nachvollziehbar. Ich hoffe, dass die Gerichte hier hart und konsequent bleiben, schon gegenüber den Angehörigen der vielen Opfer (viele davon Kinder und Jugendliche, die ihr ganzes Leben noch vor sich gehabt hätten).

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