Im Prozess um einen versuchten Versicherungsbetrug in Millionenhöhe durch einen inszenierten Bootsunfall auf der Ostsee hat das Landgericht in Kiel ein Ehepaar zu Bewährungsstrafen verurteilt.
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Justitia - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Kieler Landgericht sieht lediglich in einem Fall einen strafbaren Versuch.

Wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte, sahen die Richter lediglich in einem Fall eine versuchte Betrugshandlung tatsächlich als gegeben an. Angeklagt waren insgesamt 14 Fälle.

Den 53-jährigen Angeklagten verurteilte das Gericht demnach zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, seine gleichaltrige Ehefrau zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Sie hatten den Tod des Manns bei einem inszenierten Unfall mit einem Segelboot vorgetäuscht, um die Auszahlung von Lebens- und Unfallversicherungen über rund vier Millionen Euro zu erreichen.

Während des Prozesses waren die Richter zu der Einschätzung gelangt, dass aufgrund der genauen rechtlichen Ausgestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungen aber lediglich in einem Fall von einem versuchten Betrug auszugehen war. In den anderen Fällen handelte es sich aus juristischer Sicht lediglich um Vorbereitungshandlungen zu einem Versuch. In diesen Fällen erfolgte deshalb am Mittwoch auch ein Freispruch.

Laut Anklage hatte der Mann 14 Lebens- und Unfallversicherungen auf seine Ehefrau und seine Mutter abgeschlossen, bevor er im vergangenen Jahr mit Hilfe seiner Frau den angeblich tödlichen Bootsunfall auf der Ostsee inszenierte. Auch seine Mutter war eingeweiht. Für die Behörden sollte es so aussehen, als sei das Boot gekentert und der Mann dann spurlos im Meer verschwunden.

Als seine Frau ihn nach dem angeblichen Ausflug absprachegemäss als vermisst meldete, fanden Einsatzkräfte das Boot. Aufgrund der Spurenlage an Bord gingen Ermittler aber schnell von einem Täuschungsmanöver aus. Als die Frau ihren Mann im April 2020 für tot erklären lassen wollte, starteten sie zusätzliche Ermittlungen. Im Mai 2020 fassten sie den angeblich Vermissten in einem Versteck auf dem Dachboden des Hauses seiner Mutter.

Auch die 87-Jährige wurde wegen ihrer mutmasslichen Beteiligung an dem Betrugsversuch angeklagt. Das Landgericht trennte das Verfahren gegen sie allerdings aus gesundheitlichen Gründen ab. Verhandelt wurde daher nur gegen ihren Sohn und dessen Ehefrau.

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