Das Amtsgericht Düsseldorf muss noch einmal über die Beschädigung eines Autos durch einen Polizeiwagen verhandeln.
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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Verfassungsgerichtshof in Münster hebt vorangegangenes Urteil auf.
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Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster gab der Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwältin statt, wie er am Donnerstag erklärte. Die Anwältin sei vom Amtsgericht in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt worden. (Az. VerfGH 137/20.VB-2)

Das beschädigte Auto gehört einer Mandantin der Anwältin. Diese beauftragte die Anwältin, dem Land gegenüber den Schaden geltend zu machen. Das Amtsgericht wies die Klage ab, ohne «ein Wort zu einer Kernargumentation der Rechtsanwältin zu verlieren», teilte der Verfassungsgerichtshof mit. Darum hob er das Urteil auf. Das Düsseldorfer Gericht muss nun neu verhandeln.

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