Belgien wurde wegen Therapie auf Französisch verurteilt

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Frankreich,

Ein Mörder wird seit 2004 in einer psychiatrischen Einrichtung in Belgien festgehalten. Die Therapie des Deutschsprachigen war jedoch auf Französisch.

Das Foto zeigt die grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg.
Belgien wurde vom EGMR verurteilt. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mörder bekommt von Belgien rund 37'100 Franken Entschädigung.
  • Der Mann wurde nach seiner Haftstrafe 13 Jahre lang auf Französisch therapiert.

Weil ein verurteilter Mörder und Vergewaltiger in einer belgischen psychiatrischen Einrichtung jahrelang keine Therapie in seiner Muttersprache Deutsch bekam, ist Belgien verurteilt worden. Der Staat habe damit gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung und gegen das Recht auf Freiheit verstossen, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute Donnerstag. Belgien muss dem Mann nun 32'500 Euro (37'100 Franken) Entschädigung zahlen.

Der Beschwerdeführer wird seit 2004 in einer psychiatrischen Einrichtung in Belgien festgehalten, weil er nach Überzeugung der belgischen Behörden auch nach Verbüssen seiner Haftstrafe noch gefährlich ist. Er spricht nur Deutsch, bekam aber 13 Jahre lang keine Therapie in dieser Sprache und hatte auch wenig Kontakt zu dem französischsprachigen Personal der Einrichtung. Anträge des Mannes auf Freilassung wurden wiederholt abgelehnt – auch mit der Begründung, dass er nicht therapiert worden sei.

Dass der Mann 13 Jahre festgehalten worden sei, ohne eine realistische Hoffnung auf eine Veränderung der Situation, habe ihn einer besonders schweren Not ausgesetzt, urteilten nun die Strassburger Richter. Das Fehlen einer deutschsprachigen Therapie sei umso weniger zu rechtfertigen, als dass Deutsch eine der Amtssprachen Belgiens sei. Der Gerichtshof hielt fest, dass sich die Lage des Mannes seit 2017 gebessert habe: Seitdem stehe ihm Unterstützung in seiner Muttersprache zur Verfügung – die Menschenrechtsverletzungen dauerten also nicht an.

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