Bayerisches Oberstes Landesgericht urteilt über Embryonenspende
Das Bayerische Oberste Landesgericht in München entscheidet am Mittwoch (14.00 Uhr) darüber, ab wann eine menschliche Eizelle als befruchtet gilt.

Das Wichtigste in Kürze
- In eine imprägnierte Eizelle ist das Spermium zwar eingedrungen, vor der Verschmelzung der Zellkerne wurde sie aber eingefroren..
Vor Gericht stehen drei Mitglieder des Vereins «Netzwerk Embryonenspende», die an Paare mit Kinderwunsch imprägnierte Eizellen vermittelt haben. Die Spende unbefruchteter Eizellen ist in Deutschland verboten.
In eine imprägnierte Eizelle ist das Spermium zwar eingedrungen, vor der Verschmelzung der Zellkerne wurde sie aber eingefroren. Es ist unklar, ob dies als Befruchtung gilt. Zudem dürfen Eizellen nur dann künstlich befruchtet werden, wenn sie später der Besitzerin eingepflanzt werden sollen. Dies sei hier der Fall, argumentiert der Verein. Es handle sich um freiwillige Spenden von Frauen, die diese ursprünglich für eine eigene Schwangerschaft vorgesehen hatten. Das Gericht muss nun entscheiden, ob und mit welcher Intention gegebenenfalls die Eizellen befruchtet waren.