123 Islamisten seit Anschlag in Berlin abgeschoben

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    Deutschland,

    Im Dezember 2016 fuhr ein Islamist in einen Berliner Weihnachtsmarkt. Seitdem haben deutsche Behörden 123 Islamisten abgeschoben.

    Prank zwei Jahre
    Solche Ereignisse sind am 18-Jährigen offenbar vorbei gegangen: Der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt. Für den Prank bekommt er zwei Jahre. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Seit 2016 schoben Deutschland insgesamt 123 Islamisten ab.
    • Vergangene Woche musste allerdings ein Gefährder zurückgeholt werden.

    Seit dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 haben die deutschen Behörden einem Zeitungsbericht zufolge insgesamt 123 Islamisten ohne deutsche Staatsangehörigkeit in deren Herkunftsländer abgeschoben. Zu den Zielländern der Rückführungen gehörten Tunesien, Algerien, die Türkei, Russland, Nigeria und der Libanon, wie die Zeitung «Welt» am Samstag unter Berufung auf Sicherheitskreise berichtete.

    Bei den Abgeschobenen handelte es sich dem Bericht zufolge um islamistische Gefährder und sogenannte «relevante Personen», aber auch um Kleinkriminelle, bei denen es Hinweise auf eine Radikalisierung gab.

    Nur ein kleiner Teil der bislang abgeschobenen Islamisten wurde nach Informationen der «Welt» auf Grundlage des Paragraphen 58a des Aufenthaltsgesetzes ausser Landes gebracht. Der sogenannten Gefährder-Paragraph ermöglicht sofortige Abschiebungen «zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr».

    Der Fall Sami A.

    Derzeit beschäftigt der Fall des nach Tunesien abgeschobenen mutmasslichen Islamisten Sami A. die deutschen Sicherheitsbehörden. Der Islamist und angebliche Ex-Leibwächter von Osama Bin Laden war im Juli nach Tunesien abgeschoben worden. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied vergangene Woche, dass die Abschiebung nicht rechtmässig war, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass Sami A. in seiner Heimat Folter oder Misshandlung drohe. Das Gericht entschied, dass A. nach Deutschland zurückgeholt werden müsse.

    Die Anwältin von Sami A. kündigte nun an, dass ihr Mandat nach einer Rückkehr nach Deutschland eine eidesstattliche Erklärung zu den Haftbedingungen in Tunesien abgeben werde. «Wir wollen zunächst die Rückkehr unseres Mandanten abwarten. Er möchte schnell zurück zu seinen Kindern. Dann sehen wir weiter», sagte die Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz der «Welt».

    Ihrer Einschätzung nach könnte A. «innerhalb der nächsten Wochen» nach Deutschland zurückkehren. «Wir werden uns dann zu den Haftbedingungen, möglichen Klagen und zu strafrechtlichen Konsequenzen nach der rechtswidrigen Abschiebung äussern», sagte die Anwältin.

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