Google

    Google: Berufung gegen Portal-Urteil zurückgezogen

    DPA
    DPA

    Deutschland,

    Erst sah es danach aus, als ob sich der Rechtsstreit zwischen einem Medienkonzern und Google zu einem Portal des Gesundheitsministeriums in die Länge ziehen könnte. Doch es kommt nun doch anders.

    Das Google-Logo auf einem Smartphone. Foto: Matt Rourke/dpa
    Das Google-Logo auf einem Smartphone. Foto: Matt Rourke/dpa - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der US-Konzern Google zieht sich aus dem Rechtsstreit um eine Zusammenarbeit mit der Bundesregierung bei einem Online-Gesundheitsportal zurück.

    Google-Unternehmenssprecher Kay Oberbeck teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: «Wir können bestätigen, dass wir die Berufung zurückgezogen haben.»

    Bei dem Rechtsstreit geht es um eine Kooperation zwischen Google und dem Bundesgesundheitsministerium, die die Richter am Landgericht München mit ihrem Urteil im Februar vorläufig untersagt haben.

    Bei Google-Suchanfragen zu Krankheiten oder Beschwerden wurde bei den Ergebnissen prominent eine Infobox des Portals gesund.bund.de angezeigt, das vom Gesundheitsministerium unter Ressortchef Jens Spahn (CDU) verantwortet wird. Die Informationen stammen zum Beispiel vom Deutschen Krebsforschungszentrum, dem Robert Koch-Institut oder von medizinischen Fachgesellschaften. Spahn erhoffte sich durch die Kooperation mit Google einen Bekanntheitsschub für das Portal.

    Medienhäuser befürchten dadurch aber Nachteile, weil sie im Internet ebenfalls Gesundheitsportale anbieten. Der Konzern Hubert Burda Media hatte über eine Tochterfirma, das Gesundheitsportal netdoktor.de, vor dem Landgericht gegen Google und die Bundesrepublik geklagt und mit dem Urteil einstweilige Verfügungen erwirkt. Das Gericht wertete die Zusammenarbeit als Kartellverstoss. Die Vereinbarung schränke den Wettbewerb ein. Google entfernte daraufhin die Infoboxen. In dem Rechtsstreit ging es nicht um die Frage der Zulässigkeit des Portals als solches.

    Im März war dann bekanntgeworden, dass der US-Konzern beim Oberlandesgericht München Berufung gegen das Urteil eingelegt hatte. Der Konzern betonte damals, dass man noch in der Prüfung sei, ob und welche rechtlichen Massnahmen man ergreifen wolle und deshalb vorsorglich Schritte eingeleitet habe, um zeitlichen Spielraum zu bekommen. Mit der nun zurückgezogenen Berufung ist das Urteil rechtskräftig, wie das Oberlandesgericht mitteilte. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte, dass es seinerseits keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts eingereicht hatte.

    Google-Sprecher Oberbeck sagte zur zurückgezogenen Berufung: «Da von Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit keine Berufung gegen die gegen den Bund erlassene einstweilige Verfügung eingereicht wurde, können Inhalte des Gesundheitsportals gesund.bund.de somit dauerhaft nicht mehr in die Health Condition Knowledge Panels eingebunden werden. Damit erübrigt sich ein Vorgehen von unserer Seite.» Mit den Panels sind die Infoboxen auf der Suchmaschinen-Seite gemeint.

    Philipp Welte, Vorstand bei Hubert Burda Media, teilte der dpa am Freitag mit: «Das Landgericht München hat ein Zeichen gesetzt für die unabhängige Presse, und es hat den Monopolen klare Grenzen aufgezeigt.» Dass Google das Urteil akzeptiere, «werten wir als ein Zeichen des Respekts vor der Freiheit der Medien als einem Grundwert unserer demokratischen Gesellschaft.»

    Neben diesem Rechtsstreit beschäftigten sich auch andere Stellen mit dem Gesundheitsportal. Der Wort & Bild Verlag aus Baierbrunn stellte bei einem Berliner Gericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Bund. Ein Gerichtssprecher teilte auf Nachfrage mit, dass es noch keinen Termin in diesem Verfahren gebe. Zum Portfolio des Wort & Bild Verlags zählt zum Beispiel die Marke «Apotheken Umschau».

    Auch die deutschen Medienregulierer prüfen das Portal derzeit. Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein stiess im Dezember das interne Verfahren an. Es wird geprüft, ob durch die prominente Darstellung des Gesundheitsportals andere journalistisch-redaktionelle Angebote aus dem Themenbereich Gesundheit diskriminiert werden.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    gg
    130 Interaktionen
    Welt-Neuheit
    Schnee
    31 Interaktionen
    Erster Schnee

    MEHR IN NEWS

    Man muss die Eltern kritisieren, nicht die Kinder!
    329 Interaktionen
    Schweigepfad-Lärm
    Lens
    3 Interaktionen
    Frankreich
    Welschenrohr SO

    MEHR GOOGLE

    6 Interaktionen
    Mountain View
    weko google
    2 Interaktionen
    Helsinki
    kollegah google maps
    119 Interaktionen
    Wie Rap-Star im Tessin
    61 Interaktionen
    Washington

    MEHR AUS DEUTSCHLAND

    Stefanie Hertel
    2 Interaktionen
    Mit Wolfgang Trepper
    2 Interaktionen
    Bülach
    Florentina Holzinger
    1 Interaktionen
    Berlin