Der Europäische Gerichtshof entscheidet gegen Facebooks Forderung: Der Online-Dienst kann zur Suche nach Beleidigungen gezwungen werden.
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Facebook-Schriftzug im Hauptquartier in Menlo Park. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Facebook kann laut EU-Recht gezwungen werden, nach rechtswidrigen Beleidigungen zu suchen.
  • Löschungen können sogar weltweit veranlasst werden.

Online-Dienste wie Facebook können gezwungen werden, bei einer rechtswidrigen Beleidigung nach weiteren wortgleichen oder ähnlichen Äusserungen zu suchen. Und diese zu löschen. Das EU-Recht steht entsprechenden Entscheiden nationaler Gerichte nicht entgegen.

Unter Berücksichtigung des relevanten internationalen Rechts könne sogar eine weltweite Löschung veranlasst werden. Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.

Facebook Zuckerberg
Mark Zuckerberg, Chef von Facebook, musste vor Politikern antraben. - keystone

Hintergrund der EuGH-Entscheidung war der Fall der ehemaligen österreichischen Grünen-Politikerin Eva Glawischnig-Piesczek. Sie hatte nach einer Unterlassungsverfügung auch eine Löschung wortgleicher und sinngleicher Beleidigungen gefordert.

Mit Europäischer Gerichtshof Richtlinie vereinbar?

Der Oberste Gerichtshof Österreichs bat daraufhin den EuGH, zu prüfen, ob das mit der EU-Richtlinie via elektronischen Geschäftsverkehr vereinbar wäre.

Die Richtlinie besagt, dass sogenannte Host-Provider wie etwa Betreiber eines Online-Netzwerks nicht für von den Nutzern veröffentlichte Informationen verantwortlich sind. Bis sie auf deren Rechtswidrigkeit hingewiesen werden. Zugleich kann ein Host-Provider gemäss der Richtlinie nicht generell verpflichtet werden, bei ihm gespeicherte Informationen zu überwachen. Oder diese aktiv nach rechtswidrigem Vorgehen zu suchen.

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