Brite verpasst eigene Hochzeitsreise – weil er randaliert
Der Brite Christopher Thomson verpasste seine Flitterwochen, weil er schlichtweg zu betrunken war – sein Flug wurde gestrichen.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein frisch getrauter Ehemann verpasste seine Hochzeitsreise.
- Schuld war er selbst – denn er war zu betrunken, um mitzufliegen.
Ein Mann hat seine Traumflitterwochen verpasst, nachdem er von einem Flug verwiesen und festgenommen wurde. Der zweifache Vater Christopher Thomson, 43 Jahre alt, genoss vor dem Abflug vom Flughafen Manchester am 16. September letzten Jahres reichlich Alkohol.
Unruhestifter auf dem Rollfeld
Auf dem Weg zum Sitzplatz in der Maschine der Jet2-Airline ignorierte er die Aufforderungen des Personals, sein störendes Verhalten einzustellen. Stattdessen beleidigte er den Piloten mit unflätigen Worten.
Thomson wurde aufgefordert, das Dampfen an Bord zu unterlassen – eine Anweisung, die er ignorierte. Sein Zustand war bedenklich: Er hatte glasige Augen und Schaum vor dem Mund. Daher wurde er schliesslich von Bord gebracht.
Nach seiner Festnahme durch die Polizei wurde ihm ein zwölfmonatiges Flugverbot bei Jet2 auferlegt. Sein Fehlverhalten führte zur Verschiebung und letztendlichen Streichung des gesamten Fluges.
Vor dem Crown Court in Manchester bekannte sich Thomson schuldig, im betrunkenen Zustand an Bord eines Flugzeugs gewesen zu sein. «Der Angeklagte wurde beim Dampfen vom Personal entdeckt und aufgefordert, dies zu unterlassen. Er war offensichtlich betrunken und hörte nicht auf», sagte der Staatsanwalt Tobias Collins.
«Versteht, wie unangebracht das Dampfen war»
Alistair Reid, der Anwalt von Thomson, argumentierte: «Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Passagiere beunruhigt oder ängstlich waren. Es ging lediglich um das Dampfen an Bord eines Flugzeugs.» Er fügte hinzu: «Herr Thomson versteht, wie unangebracht das war.»
Thomson wurde zu zehn Wochen Gefängnis verurteilt und muss 180 Stunden unbezahlte Arbeit leisten. Ausserdem muss er Kosten in Höhe von 510 Pfund (555 Franken) begleichen.