Jean-Pierre Bemba, der ehemalige Warlord, darf nicht zur Präsidentschaftswahl in der Demokratischen Republik Kongo antreten. Das entschied das oberste Gericht.
Jean-Pierre Bemba hält eine Rede im Kongo (Archivbild).
Jean-Pierre Bemba hält eine Rede im Kongo (Archivbild). - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ex-Warlord Bemba darf nicht an der Wahl zum Präsidenten Kongos teilnehmen.
  • Dies hat das oberste Gericht des afrikanischen Staates entschieden.
  • Grund ist eine Verurteilung wegen Zeugenbestechung auf internationaler Stufe.

Warlord Jean-Pierre Bemba wird vom Verfasssungsgericht von der Präsidentschaftswahl ausgeschlossen, weil er in der Vergangenheit durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen Zeugenbestechung verurteilt wurde. Bemba war Anfang August in den Kongo zurückgekehrt, nachdem er die vergangenen elf Jahre im Ausland verbracht hatte – darunter zehn Jahre in Haft.

Kongos früherer Vizepräsident war 2016 vom IStGH in Den Haag zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dem ehemaligen Milizenführer waren Kriegsverbrechen in der benachbarten Zentralafrikanischen Republik angelastet worden. Wegen Verfahrensfehlern hob das Gericht die Haftstrafe Anfang Juni jedoch in einem Berufungsverfahren auf.

Im März dieses Jahres wurde Bemba vom IStGH in einem anderen Prozess wegen Zeugenbestechung zu einer Geldstrafe von 300'000 Euro und einem Jahr Haft verurteilt. Derzeit läuft dazu ein Berufungsverfahren; ein Urteil soll am 17. September verkündet werden.

Ende August hatte bereits die Wahlkommission im Kongo Bembas Präsidentschaftskandidatur für unzulässig erklärt und auf die Verurteilung wegen Zeugenbestechung verwiesen. Bembas Partei hatte daraufhin angekündigt, die Entscheidung der Wahlkommission vor dem Verfassungsgericht anfechten zu wollen. Die Präsidentschaftswahl ist für den 23. Dezember angesetzt.

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