Vermummungsverbot von Hongkong ist verfassungswidrig
Seit Monaten wird in Hongkong schon protestiert. Nun gibt es einen kleinen Erfolg für die Demonstranten: Ein Gericht hat das Vermummungsverbot abgelehnt.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Gericht in Hongkong hat das geltende Vermummungsverbot gekippt.
- Auch das Notstandsrecht sei verfassungswidrig.
Ein Gericht in Hongkong hat das derzeitige Vermummungsverbot als verfassungswidrig verworfen. Das Anfang Oktober in einem Rückgriff auf koloniales Notstandsrecht verhängte Verbot von Maskierungen verstosse gegen das Grundgesetz der chinesischen Sonderverwaltungsregion.
So befand das Gericht am Montag nach Angaben des öffentlichen Rundfunks RTHK. Die Beschränkungen der Persönlichkeitsrechte gingen weiter als notwendig. Die Richter gaben damit zwei Klagen von prodemokratischen Abgeordneten statt.
Vermummungsverbot nicht grundsätzlich abgelehnt
Das Gericht stellte aber klar, dass es ein Vermummungsverbot nicht grundsätzlich ablehne oder für verfassungsrichtig halte. Es hänge von den Details eines solchen Gesetzes und den damit verfolgten gesellschaftlichen Zielen ab. Das geltende Verbot gehe aber darüber hinaus, was vernünftigerweise notwendig sei. «Selbst unter den bestehenden turbulenten Umständen in Hongkong.»
Das verhängte Vermummungsverbot erreiche kein vernünftiges Gleichgewicht zwischen den Eingriffen in geschützte Rechte der Bürger und den gesellschaftlichen Zielen. So befanden die Richter laut RTHK weiter.
Auch Notstandsrecht verfassungswidrig
Das 106 Seiten lange Urteil sieht auch das seit 1922 geltende Notstandsrecht aus der britischen Kolonialzeit im Widerspruch zum Grundgesetz. Dies, weil es die Regierungschefin Carrie Lam im Falle einer öffentlichen Gefahr zu weitreichenden Vollmachten ermächtige.
Demonstranten in Hongkong tragen vielfach Masken und dicht schliessende Brillen, um sich vor Tränengas oder Pfefferspray zu schützen. Viele wollen auch verhindern, dass sie identifiziert werden können.