Südafrikas ehemaliger Präsident Jacob Zuma muss voraussichtlich zurück ins Gefängnis. Seine vorzeitige Haftentlassung ist gemäss Verfassungsgericht unzulässig.
Jacob Zuma im Jahr 2019
Jacob Zuma im Jahr 2019 - POOL/AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Südafrikas Ex-Präsident Jacob Zuma wird von einem Gericht zurück in Haft geschickt.
  • Der 81-Jährige war zuvor aus Gesundheitsgründen nach nur acht Wochen entlassen worden.
  • Eigentlich hätte er eine 15-monatige Haftstrafe wegen Aussageverweigerung absitzen müssen.

Das Verfassungsgericht in Johannesburg bestätigte am Donnerstag ein Urteil des Obersten Berufungsgerichts gegen den 81-Jährigen. Dieses hatte vergangenes Jahr eine vorzeitige Haftentlassung aus Gesundheitsgründen für unrechtmässig erklärt.

Die Strafvollzugsbehörden hatten dieses Urteil angefochten. Das Verfassungsgericht wies den Antrag nun jedoch mangels Erfolgsaussichten ab. Zuma war Präsident von 2009 bis 2018.

Der ehemalige Staatschef und Vorsitzende des Afrikanischen Nationalkongresses (ANC) wurde 2021 zu einer 15-monatigen Haftstrafe verurteilt. Dies, nachdem er sich geweigert hatte, vor einem Ausschuss auszusagen, der Korruption und Vetternwirtschaft während seiner Amtszeit untersuchen sollte.

Nach nicht einmal acht Wochen wurde er wegen angeblicher Gesundheitsprobleme entlassen. Der damalige Chef der Strafvollzugsbehörden, Arthur Fraser – ein enger Vertrauter Zumas -, angeordnet. Zuvor hatte der zuständige Bewährungsausschuss dies nicht empfohlen.

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