Betreiben Fluggesellschaften etwa Greenwashing? Die EU-Kommission und die Verbraucherschutzbehörden prüfen derzeit 20 Airlines.
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Die Europäische Kommission und nationale Verbraucherschutzbehörden untersuchen derzeit Fluggesellschaften wegen Verdachts auf Greenwashing genauer. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Wegen des Verdachts auf Greenwashing nehmen die Europäische Kommission und nationale Verbraucherschutzbehörden 20 Fluggesellschaften genauer unter die Lupe. Die Unternehmen sollen etwa ihre Behauptungen rechtfertigen, dass die Kohlenstoffemissionen ihrer Flüge ausgeglichen werden können, wie die Brüsseler Behörde am Dienstag mitteilte.

Wörtlich übersetzt bedeutet Greenwashing «Grünwaschen». Damit ist gemeint, dass Organisationen oder Unternehmen durch bestimmte Massnahmen versuchen, sich ein nachhaltiges Image zu geben, obwohl dies nicht unbedingt der Realität entspricht.

Kritik an Klimaprojekten und alternativen Kraftstoffen

Ein mögliches Problem ist laut Kommission, dass Reisende eine zusätzliche Gebühr zahlen können, um Klimaprojekte mit geringeren Umweltauswirkungen oder die Verwendung alternativer Kraftstoffe zu unterstützen. Es werde der Anschein erweckt, dass die Emissionen verringert oder vollständig ausgeglichen werden könnten. Den Angaben zufolge müssen die Fluggesellschaften offenlegen, ob sich diese Behauptungen wissenschaftlich belegen lassen.

Die Kommission sei zudem darüber besorgt, dass Fluggesellschaften den Begriff «nachhaltige Flugkraftstoffe» (Sustainable Aviation Fuel/SAF) verwenden, ohne die Umweltauswirkungen solcher Kraftstoffe zu erläutern. Auch die Bedeutung der verwendeten Begriffe «grün» oder «nachhaltig» sei nicht klar.

Unternehmen müssen Stellung beziehen

Die Unternehmen wurden den Angaben nach aufgefordert, innerhalb von 30 Tagen auf die schriftlich zugestellten Bedenken zu reagieren und Massnahmen aufzuzeigen, wie sie ausgeräumt werden können. Wenn die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass die Fluggesellschaften nicht auf die von den Verbraucherschutzbehörden beanstandeten Praktiken eingegangen sind, können die Verbraucherschutzbehörden weitere Massnahmen, wie zum Beispiel Sanktionen, ergreifen.

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