Coca-Cola gewinnt gegen syrischen Getränkehersteller
Es bestehe die Gefahr
des «wirtschaftlichen Trittbrettfahrens» , da die Schriftzüge der beiden Getränkehersteller zu ähnlich sind. Deshalb könne die syrische Marke nicht in der EU eingetragen werden. Beide Seiten können innerhalb von zwei Monaten noch gegen das Urteil vorgehen.
Coca-Cola hatte Mitico nach der Anmeldung von «Master» beim EU-Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) vorgeworfen, im Handel und auf einer Unternehmenswebsite das Produkt Master-Cola so zu bewerben, dass es an Coca-Cola erinnere. Das EU-Gericht bestätigte diese Sicht. So ähnelten sich die Schriftzüge etwa durch einen typischen Schwung an den Anfangsbuchstaben C beziehungsweise M sowie die wenig geläufige Schriftart «Spencer», die in beiden Logos genutzt wird. Wie bei Coca-Cola steht der Schriftzug «Master-Cola» in weiss auf einem roten Etikett.
«Master» wird derzeit nicht in der EU verkauft. Durch die Anmeldung einer Unionsmarke sei aber davon auszugehen, dass das Produkt künftig auch in der EU etabliert werden solle, erklärte das Gericht. Daher sei ausschlaggebend, wie «Master» bisher ausserhalb Europas vermarktet wurde.
Das Wichtigste in Kürze
- Coca-Cola gewann den Markenstreit gegen den syrischen Getränkehersteller Mitico.
- Die Schriftzüge ähneln sich etwa durch einen typischen Schwung an den Anfangsbuchstaben C beziehungsweise M sowie die wenig geläufige Schriftart «Spencer», die in beiden Logos genutzt wurde.