Klage

Trump will Sex-Party-Dossiers mit Klage in London widerlegen

Keystone-SDA
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Grossbritannien,

Ex-US-Präsident Donald Trump soll mit Prostituierten in Russland interagiert haben – das behaupten zumindest Dossiers. Er verklagt nun die Ersteller.

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Donald Trump reicht Klage ein: Dokumente behaupten, er wäre bei Sexpartys in Russland anwesend gewesen. - keystone

Donald Trump will mit einer Zivilklage in London Behauptungen widerlegen, er habe an Sex-Partys in Russland teilgenommen. Der frühere US-Präsident werde entsprechende Beweise vorlegen, sagte sein Anwalt nach Angaben der britischen Nachrichtenagentur PA am Montag vor dem High Court in London.

Prosituierte sollen auf Bett uriniert haben

Bei der Klage geht es um ein 2017 an die Öffentlichkeit gelangtes Dossier des britischen Ex-Geheimdienstmitarbeiters Christopher Steele. Darin werden unter anderem Berichte zitiert, wonach der russische Geheimdienst Filmmaterial von der angeblichen Teilnahme Trumps bei Orgien in Russland habe und als Druckmaterial in der Hinterhand halte. Unter anderem geht es um einen angeblichen Vorfall in einem Hotel in Moskau im Jahr 2013, bei dem Prostituierte in Anwesenheit Trumps auf ein Bett uriniert haben sollen.

Trump reicht Klage ein

Trump hat stets bestritten, an Sex-Partys in Russland teilgenommen zu haben, und verklagt nun in London die von Steele gegründete Beratungsfirma Orbis Business Intelligence. Der 77-jährige Ex-Präsident und aussichtsreiche Bewerber für die Kandidatur der US-Republikaner bei der Präsidentschaftswahl im nächsten Jahr wirft dem Unternehmen vor, unrechtmässig private Daten verwendet zu haben und fordert Schmerzensgeld für den erlittenen Reputationsverlust. Trump wolle seinen Ruf wiederherstellen, sagte sein Anwalt laut PA.

Buzzfeed sei eigentlich schuldig

Die Anwälte der Gegenseite argumentieren hingegen, das Dossier sei nie für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen. Trumps Klage müsse sich daher gegen die Webseite BuzzFeed richten, die das Dokument zuerst veröffentlicht habe.

Sie fordern, dass die Klage gar nicht erst zum Hauptverfahren zugelassen wird. Für Dienstag war eine weitere Anhörung geplant, eine Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens soll aber erst zu einem späteren Zeitpunkt fallen.

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