Geschworene beraten sich im Mordprozess gegen Deutschen

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    Spanien,

    Einem Frührentner aus Deutschland wird auf Teneriffa der Prozess gemacht. Er ist angeklagt, seine Frau und einen seiner Söhne getötet zu haben.

    Der Angeklagte (M) vor Beginn der Verhandlung im Gerichtssaal. Foto: Ramón De La Rocha/EFE Pool/dpa
    Der Angeklagte (M) vor Beginn der Verhandlung im Gerichtssaal. Foto: Ramón De La Rocha/EFE Pool/dpa - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Im Mordprozess gegen einen Deutschen auf der spanischen Ferieninsel Teneriffa haben die Geschworenen am Donnerstag ihre Beratungen über Schuld oder Unschuld des Angeklagten aufgenommen.

    Zuvor hatte der Richter die Fragen benannt, über die die neun Frauen und Männer spätestens binnen drei Tagen entscheiden müssen.

    Im Kern geht es darum, ob der Angeklagte aus Sachsen-Anhalt die Taten im Sinne der Anklage begangen hat und ob er dabei im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war. Wann sie ihre Entscheidung abgeben würden, war unbekannt.

    Opfer in Höhle verschleppt

    Die Anklage wirft dem Frührentner vor, im April 2019 seine von ihm getrennt lebende Frau aus Halle und die beiden gemeinsamen Söhne im Alter von damals zehn und sieben Jahren in eine Höhle im Süden der Insel gelockt und dort die Frau und den älteren Jungen erschlagen zu haben. Zudem wird ihm Mordversuch auch an dem jüngeren Sohn zur Last gelegt, der im letzten Augenblick fliehen konnte. Er hatte Psychologen direkt nach der Tat gesagt, sein Vater habe seine Mutter angegriffen.

    Zum Prozessauftakt am Dienstag vergangener Woche hatte der Angeklagte, der auf Teneriffa lebte, geltend gemacht, er könne sich nur bruchstückweise an die Tat erinnern. Teils unter Tränen hatte er beteuert, «in Todesangst» und in verwirrtem Zustand auf eine unbegründete gewalttätige Attacke seiner Frau reagiert und «Steine zurückgeworfen» zu haben. Gegen Schmerzen und Depressionen habe er Medikamente genommen, auch Morphium. Sachverständige hatten jedoch betont, diese Medikamente hätten nicht, wie von der Verteidigung vorgebracht, zu einer höheren Aggression geführt.

    Es droht lebenslange Haft

    Die Verteidigung argumentiert, der Angeklagte sei nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gewesen. Die Frau habe sich scheiden lassen wollen. «Er ist ein sehr gequälter Mensch, der viel gelitten hat», sagte sein spanischer Anwalt Alberto Suárez Bruno der Deutschen Presse-Agentur kurz vor dem Prozess. Der Angeklagte bedauerte die Tat und sagte, er habe niemanden verletzten oder gar töten wollen. Er hoffe auf einen Freispruch und darauf, seinen Sohn wiederzusehen.

    Sollten die Geschworenen den Deutschen für schuldig befinden, legt der Richter das Strafmass fest. Dem Angeklagten droht eine lebenslange Freiheitsstrafe, die erst nach 25 Jahren überprüfbar ist.

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