Die rund hundert Nilpferde Pablo Escobars sind in Abschussgefahr. Tierschützer kämpfen dagegen: laut US-Gericht gelten sie nun als juristische Personen.
Nilpferd
Pablo Escobars Nilpferd - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die zwei Nilpferde Pablo Escobars haben nun rund 100 Nachkommen.
  • Die Herde steht in Gefahr abgeschossen zu werden.
  • Ein US-Gericht hat die Tiere als juristische Personen anerkannt.

Ein US-Gericht hat erstmals Tiere als juristische Personen anerkannt. Genauer gesagt die Nachkommen der Nilpferde des verstorbenen kolumbianischen Drogenbarons Pablo Escobar. Tierschützer wollen in Kolumbien lebende Hippos vor Abschuss bewahren. Der Beschluss wurde von einem Bezirksgericht im Bundesstaat Ohio gefasst.

Christopher Berry erklärte, das soll «den Flusspferden in ihrem Prozess helfen, nicht zu sterben.» Berry ist von der Tierschutzorganisation Animal Legal Defense Fund (ALDF). Die Hippos können nun vor Gericht auf Unterstützung aus den USA hoffen.

Fischer von Nilpferd attackiert

In Kolumbien lebt die wohl grösste Nilpferdherde ausserhalb von Afrika. Die mittlerweile rund 100 Tiere stammen von einem Nilpferd Paar ab, das Escobar in einem Privatzoo gehalten hatte. Nach seinem Tod 1993 waren fast alle Tiere verkauft worden, darunter auch Giraffen, Zebras und Kängurus. Nur die Nilpferde blieben und pflanzen sich seitdem rasant fort.

Die Dickhäuter sorgen aber zunehmend für Probleme. Als invasive Art schaden sie dem örtlichen Ökosystem. Es soll auch zu Angriffen auf Fischer gekommen sein. Mehrere der Tiere sind deshalb bereits sterilisiert worden, auch die Tötung der gesamten Herde steht immer wieder zur Debatte.

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Pablo Escobars Nilpferd - Keystone

Nilpferd: Herde kann nun vor Gericht

Ein Verfahren in Kolumbien soll die Tiere vor dem Abschuss zu bewahren. Der ALDF setzt sich dafür ein, dass zwei Experten für die Sterilisierung von Wildtieren als Zeugen aussagen können. Um dies zu erreichen, wandten sich die Tierschützer an das Gericht in Ohio. US-Gerichte können Aussagen aufnehmen, um «interessierte Personen» in einem ausländischen Rechtsstreit zu unterstützen.

Das Bezirksgericht gestand nun «der Gemeinschaft der Flusspferde im Magdalena-Fluss» diesen Status «interessierter Personen» zu. Es sei also möglich, dass die Tiere - oder deren gesetzliche Vertreter - diese Unterstützung vor einem US-Gericht beantragen. Laut Berry sei dies das erste konkrete Beispiel, «dass ein US-Gericht Tieren erlaubt, ein Recht im eigenen Namen auszuüben.»

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