Die nächtliche Fluglärmbelastung in Zürich wird zum Teil stark überschritten. Nun grenzt das Bundesamt für Zivilluftfahrt die Start- und Landeslots stark ein.
Die Zeitfenster für Landungen und Starts am Abend soll begrenzt werden.
Die Zeitfenster für Landungen und Starts am Abend soll begrenzt werden. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund geht gegen den nächtlichen Fluglärm im Raum Zürich vor.
  • Er begrenzt die Start- und Landeslots am Flughafen Zürich auf dem heutigen Stand.

Ein Bericht der Flughafen Zürich AG zum Jahr 2016 zeigt auf, dass die Lärmbelastung in der ersten und zweiten Nachtstunde (von 22 bis 24 Uhr) teilweise erheblich überschritten wurde. Deshalb ergreift das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) nun erstmals Massnahmen gegen den Fluglärm in der Nacht und begrenzt die Slots für Landungen und Starts am späten Abend.

Nicht mehr Flüge, dafür pünktlicher

Damit die Lärmbelastung nach 22 Uhr nicht weiter ansteigt, will das BAZL die Anzahl Slots – die Zeitfenster für Landungen und Starts – auf dem heutigen Stand begrenzen. Dies gilt für Landungen ab 21 Uhr und für Starts ab 22.20 Uhr.

Dies hat gemäss Mitteilung des BAZL zur Folge, dass die neuen Schnellabrollwege ab Piste 28, die demnächst in Betrieb genommen werden, nicht zur Erhöhung der Kapazität, sondern ausschliesslich zur pünktlicheren Abwicklung der Landungen ab 21 Uhr genutzt werden. Zudem sollen die verspäteten Abflüge ab 23 Uhr reduziert werden.

Aargau, Schaffhausen und Zürich

Von den Lärmbelastungen direkt betroffen sind die Kantone Aargau, Schaffhausen und Zürich. Sie sollen von den neuen Massnahmen profitieren können.

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