Die Befragungen vor dem Kantonsgericht zur Hanf-Razzia in Malters wurden beendet. Die Luzerner Polizeispitze steht weiterhin hinter dem Vorgehen von 2016.
strafprozessrecht
Das Kantonsgericht in Luzern. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Befragungen um die Hanf-Razzia 2016 in Malters wurden durchgeführt.
  • Kripochef Daniel Bussmann verteidigt das Vorgehen: «Ich konnte nicht mehr zuwarten».

Die Luzerner Polizeispitze hat am Donnerstag vor dem Kantonsgericht ihr Vorgehen bei der tödlich ausgegangenen Hanf-Razzia vom März 2016 in Malters erneut verteidigt. Mit der Intervention zuzuwarten sei keine Option gewesen, versicherte Kripochef Daniel Bussmann.

Bussmann wurde als erster Beschuldigter befragt. Er schilderte nochmals ausführlich, wie er den Einsatz mit den 19-stündigen Verhandlungen erlebt hatte.

Als er am zweiten Tag um 6 Uhr in der Früh in Malters die Einsatzleitung übernommen habe, gab es einen Übergaberapport. «Das Fazit war: Die Verhandlungen in der Nacht waren äussert schwierig», sagte Bussmann.

Die Frau wurde als sehr gefährlich und unberechenbar eingeschätzt. Sie blockte alles ab, war dominant und gab den Ton an. Sie sagte laut Bussmann gar, sie werde unter keinen Umständen in die Psychiatrie gehen. Für Bussmann war es nun an der Zeit, einen Plan B auszuarbeiten.

«Waren in Endlosschlaufe»

Gegen 10 Uhr sei der Entscheid gefallen, dass die Verhandlungen mit der Frau gescheitert seien und dass ein Zugriff geplant werden soll. Der aufgebotene Psychologe schätzte die Frau laut Bussmann zwar als «brandgefährlich und unberechenbar» ein. Trotzdem sprach sich dieser gegen eine Intervention aus. Er riet, mit einem Zugriff zu warten.

Gerichtsvorsitzender Peter Arnold bohrte an dieser Stelle mehrmals nach. Er wollte unter anderem wissen, weshalb er den Rat des Polizeipsychologen nicht befolgt habe. «Warten? Worauf?», fragte Bussmann zurück.

«Ich konnte nicht mehr zuwarten. Wir befanden uns in einer Endlosschlaufe, die Verhandlungen mit der Frau waren gescheitert und ich trug die Verantwortung für den Einsatz», sagte Bussmann. Und schliesslich sei die Gefährlichkeit der Frau bei allen Involvierten unbestritten gewesen.

Je länger er mit der Intervention zugewartet hätte, je grösser wäre das Risiko gewesen, dass sich die Frau irgendwo eingeschlossen und so eine Intervention mit dem geplanten Diensthund noch schwieriger gemacht hätte.

Abbruch stand zur Diskussion

Ein vollständiger Abbruch des Einsatzes sei auch diskutiert worden, sagte Bussmann auf die Frage eines Richters – aber nicht in Frage gekommen. Es sei geschossen worden, das Gefahrenpotenzial sei gross gewesen.

Als zweiter wurde der Luzerner Polizeikommandant Adi Achermann befragt. Als er am Morgen zwischen 8 und 9 Uhr vor Ort eintraf, habe er erkannt, dass ein systematischer Prozess am Laufen sei, versicherte er.

So beschloss er, sich um die Medien zu kümmern und die Gemeinde zu informieren. Es habe keine Argumente gegen eine Intervention gegeben, sagte Achermann und betonte, auch der Psychologe hätte sich nicht grundsätzlich gegen eine Intervention ausgesprochen. «Nur gegen den Zeitpunkt.»

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