Schimpanse Robby darf nach Rechtsstreit doch in Zirkus bleiben

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    Deutschland,

    Der seit Jahrzehnten in einem kleinen Zirkus lebende Schimpanse Robby darf weiter bei seinem Besitzer bleiben.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Robby darf bei seinem Herrchen bleiben.
    • Der Schimpanse lebte seit rund 40 Jahren bei seinem Besitzer im Zirkus.
    Klaus Köhler, Direktor des Zirkus «Belly», liegt in einer Hängematte in Visselhövede (D) während Schimpanse «Robby» ihn schaukelt.
    Seit rund 40 Jahren lebt der Schimpanse «Robby» bei dem Zirkus-Besitzer Klaus Köhler. - dpa

    Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) im niedersächsischen Lüneburg heute Donnerstag abschliessend entscheid, darf der Zirkus-Schimpanse Robby bei seinem Besitzer bleiben. Damit gab das Gericht der Beschwerde des Besitzers gegen eine behördliche Anordnung statt. Der Zirkus reagierte erfreut auf den Ausgang des jahrelangen Rechtsstreits, Tierschützer äusserten sich enttäuscht.

    Nach Angaben von Tierschützern ist der in Gefangenschaft geborene etwa 43-jährige Robby der letzte noch in einem deutschen Zirkus lebende Menschenaffe. In dem Verfahren ging es um die Frage, ob das Tier bei seinem Besitzer, dem Chef eines kleineren Zirkus aus Niedersachsen, leben darf. Der Landkreis Celle ordnete 2015 an, es wegen Verhaltensauffälligkeiten in einer Einrichtung für Affen unterzubringen, um es mit Artgenossen zu resozialisieren.

    Dagegen wehrte sich der Besitzer. In der Vorinstanz unterlag er 2017 vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht, dagegen ging vor dem OVG in Berufung. Dieses kam nach der Anhörung eines Experten nun zu dem Schluss, dass der Landkreis beim Erlass der Anordnung wichtige Gesichtspunkte «falsch gewichtet» und die mit einer Abgabe verbundenen Risiken nicht «umfassend eingeschätzt» habe.

    Verhaltensstörung wegen fehlender Artgenossen

    Robby weise wegen des Fehlens sozialer Kontakte zu anderen Affen zwar tatsächlich eine schwere Verhaltensstörung auf, befand das OVG nach eigenen Angaben vom Donnerstag. Es sei allerdings zu beachten, dass der Schimpanse nach einer Resozialisierung in der Spezialeinrichtung lediglich mit einem oder zwei anderen Tieren in einer Kleingruppe leben werde. Auch das sei nicht artgerecht.

    Unklar sei auch, ob der betagte Schimpanse das Ende der bis zu dreieinhalb Jahre dauernden Resozialisierung erleben werde. Nur wenige der in Zoos weltweit gehaltenen Affen seien älter, betonte das Gericht. Es sei möglich, dass er an einer Herzkrankheit leide.

    Eine Revision gegen ihre Entscheidung liessen die Richter nicht zu. Dagegen könnte der Landkreis aber noch Beschwerde einlegen.

    Robby wurde nach Gerichtsangaben in einem deutschen Zoo geboren, früh von Artgenossen getrennt und lebt spätestens seit seinem fünften Lebensjahr im Zirkus des Klägers. Tierschützer waren vor Jahren auf ihn aufmerksam geworden, machten den Fall publik und machten unter anderem mit Massenpetitionen Druck auf die Behörden.

    An Menschen gewöhnt

    Der Zirkus hatte sich gegen Vorwürfe einer tierschutzwidrigen Haltung verwahrt und davor gewarnt, den an seine menschlichen Bezugspersonen gewöhnten alten Affen nach mehreren Jahrzehnten aus seiner vertrauten Umgebung zu reissen. Das «gesamte Team» freue sich, dass Robby im Zirkus bleiben dürfe, erklärte dieser nach dem Urteil am Donnerstag im sozialen Netzwerk Facebook.

    Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten äusserten sich dagegen «enttäuscht». Es «ehre» die Familie des Zirkusbetreibers, dass sie um Robby kämpfe, erklärte diese am Donnerstag in Hamburg. Ihre Haltung basiere aber «auf einem kompletten Unverständnis der Schimpansennatur». Der Schimpanse hätte in der spezialisierten Auffangstation einen «erfüllten Lebensabend» verbringen können.

    Die Organisation forderte zudem ein bundesweites Wildtierverbot im Zirkus durch die Bundesregierung. Es gebe in Deutschland bisher nur unverbindliche Leitlinien dafür, die zudem noch weit unter den für Zoos geltenden Mindestanforderungen lägen. In anderen europäischen Staaten seien Wildtieren im Zirkus bereits ganz oder teilweise verboten.

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