Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Mann im März 2018 zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe, weil er einen Juden bespuckt hatte. Der Schweizer will einen Freispruch.
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Das Unternehmen musste Mitte 2020 rund 1000 Mitarbeitende entlassen. - Keystone

Der heute 31-Jährige hatte im Juli 2015 in Zürich-Wiedikon, einem Quartier, in dem viele orthodoxe Juden leben, an einem Polterabend teilgenommen. Als auf der Strasse ein Mann vorbeikam, der an seiner Kleidung als Jude erkennbar war, kam es laut Anklage zur Attacke.

Der Beschuldigte soll den Mann übel beschimpft, ihn angespuckt und den Hitlergruss gezeigt haben. Als er ihn auch noch körperlich angreifen wollte, griffen gemäss Staatsanwalt Passanten ein.

Sänger von rechtsextremer Band

Der Beschuldigte ist kein unbeschriebenes Blatt. Er wurde als Frontsänger einer Band bekannt, die der rechtsextremen Szene zuzuordnen ist. Der Schweizer stand schon mehrfach vor Gericht, kam bisher aber mit bedingten und teilbedingten Strafen davon.

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Mann jedoch zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe - offenbar sei er anders nicht zur Vernunft zu bringen, sagte der Richter damals. Zudem verhängte das Gericht eine Busse von 1000 Franken und sprach dem Opfer eine Genugtuung von 3000 Franken sowie eine Prozessentschädigung zu.

Der Beschuldigte hatte jegliche Schuld von sich gewiesen. Das Ganze müsse eine Verwechslung sein. Seit er eine teilbedingte Strafe abgesessen habe, sei er ein anderer Mensch und habe sich von Gewalt distanziert, betonte er. Das Bezirksgericht glaubte jedoch den Aussagen der Augenzeugen.

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