Schwyzer Gericht bestätigt Ungültigkeit von Lachener Initiative

Die in der Gemeinde Lachen eingereichte Initiative «Attraktivität für alle» ist ungültig. Dies hat nach dem Gemeinderat auch das Schwyzer Verwaltungsgericht festgestellt.

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Amtliche Dokument sollen öffentlich zugänglich werden. (Symbolbild) - Keystone

Der Gemeinderat hatte die Initiative, die die Öffnung des Rathausplatzes für den motorisierten Verkehr forderte, für ungültig erklärt, weil sie in seine Kompetenzen eingreife. Für Verkehrsanordnungen sei die Exekutive und nicht die Gemeindeversammlung zuständig. Das Verwaltungsgericht habe diesen Entscheid vollumfänglich gestützt, teilte der Gemeinderat am Dienstag mit.

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