Nationalität von Straftätern soll nun doch nicht genannt werden
Externes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Forderung des Parlaments von 2016 gegen das Recht verstösst.

Der bernische Grosse Rat soll nun doch nicht von der Staatsanwaltschaft verlangen, die Nationalität von Straftätern in Mediencommuniqués in jedem Fall zu nennen. Das wird die grossrätliche Sicherheitskommission (SiK) dem Kantonsparlament in der Märzsession beantragen.
Wie der Grosse Rat am Donnerstag mitteilte, wird die SiK dem Rat den Antrag stellen, einen Vorstoss des Grossen Rats von 2016 als erledigt abzuschreiben. Damals sprach sich das Kantonsparlament noch dafür aus, dass die Nationalität von Tatverdächtigen in jedem Fall erwähnt wird.
Ihren Antrag fasste die SiK mit 10 zu 6 Stimmen. Sie habe sich «intensiv» mit einem Gutachten zu diesem Thema, den Vorgaben des Bundesrechts sowie mit der unterschiedlichen Handhabung in verschiedenen Kantonen befasst, heisst es in der Mitteilung des Grossen Rats.
Für die Mehrheit der SiK könne die Forderung des Vorstosses nicht umgesetzt werden. So sei es sinnvoll, dass die Verantwortung über den genauen Inhalt von Mediencommuniqués von der Kantonspolizei in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft wahrgenommen werde. Zudem ist sie der Ansicht, dass sich die heutige Informationspraxis bewährt hat.
So wird bei Tötungsdelikten und bei tödlichen Unfällen lückenlos informiert, auch immer über die Nationalität. In den übrigen Fällen nennt die Staatsanwaltschaft die Nationalität nur, wenn sie eine Rolle bei den verübten Delikten spielt oder wenn sie zur Erläuterung des Sachverhalts beiträgt.
Rat laut Gutachten nicht befugt
Die Berner Kantonsregierung kam Ende des vergangenen Jahrs aufgrund eines externen Gutachtens zum Schluss, dass die Forderung des Parlaments von 2016 gegen das Recht verstösst.
Der Grosse Rat sei gar nicht befugt, die Informationspraxis der Staatsanwaltschaft gesetzlich zu regeln, steht laut Regierung im Gutachten. Ausserdem stehe die Forderung im Konflikt mit Bundes- und Kantonsrecht. Der Grosse Rat solle den Vorstoss als nicht erfüllbar abschreiben.
Minderheit zweifelt
Für die SiK-Minderheit ist dieser von der Regierung geltend gemachte Widerspruch zum Bundesrecht «nicht nachvollziehbar». Immerhin nennten zum Beispiel die Kantone Solothurn, St. Gallen und Zürich die Nationalitäten. Diese Kantone würden sich demnach bundesrechtwidrig verhalten.
Die SiK-Minderheit sagt auch, die Kantonspolizei teile Medienschaffenden die Nationalität von Straftätern auf deren Anfrage hin mit. Daher könnte diese Nennung auch automatisch erfolgen.