Keine Bedarfsabklärung für Autobahnraststätte
Die Gemeinde verlangte die Überprüfung der Notwendigkeit der Raststätte und beantragte den Rückbau derselben und die Eingliederung der Fläche in das Naherholungsgebiet Limmat.

Das Bundesamt für Strassen (Astra) hat das Projekt für die Umgestaltung des Autobahnrastplatzes an der A1 auf dem Gebiet von Oberengstringen ZH zurückgezogen. Damit wird es nicht prüfen müssen, ob die Raststätte noch notwendig ist. Die Gemeinde Oberengstringen ZH versuchte dies erfolglos mit einer Beschwerde vor Bundesverwaltungsgericht zu verhindern.
Bei ihrem ersten Gang vor das Bundesverwaltungsgericht im Januar 2016 war der Gemeinde Oberengstringen in Sachen Rastplatz mehr Glück beschieden. Die Gemeinde hatte Beschwerde gegen die Umgestaltungspläne des Astra eingelegt.
Die Gemeinde verlangte die Überprüfung der Notwendigkeit der Raststätte. Darüber hinaus beantragte sie den Rückbau derselben und die Eingliederung der Fläche in das Naherholungsgebiet Limmat.
Das Bundesverwaltungsgericht wies die Sache ans Astra zurück. Dieses sollte den Bedarf an der Raststätte abklären. Dies tat es nicht, sondern es zog das Vorhaben zurück. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) schrieb das Plangenehmigungsverfahren deshalb als gegenstandslos ab.
Auf eine Beschwerde der Gemeinde Oberengstringen gegen diese Verfügung ist das Bundesverwaltungsgericht nun nicht eingetreten. In einem am Montag publizierten Urteil schreibt es, dass kein Rechtsschutzinteresse mehr bestehe. Die Gemeinde hatte unter anderem nochmals gefordert, dass die Notwendigkeit des Rastplatzes endlich fach- und sachkundig geklärt werde. (Urteil A-3156/2018 vom 05.02.2019)