54-Jährige wegen mehrfacher Förderung der Prostitution schuldig gesprochen
Bordell oberentfelden
Eine «Blowjob-Meisterschaft» sorgt in Oberentfelden AG für rote Köpfe. (Symbolbild) - dpa
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Das Luzerner Kriminalgericht hat eine Inhaberin eines Bordells in Horw zu einer bedingten Geldstrafe in der Höhe von 26'400 Franken (330 Tagessätzen à je 80 Franken) verurteilt. Es sprach die 54-Jährige unter anderem der mehrfachen Förderung der Prostitution schuldig.

Weiter machte sie sich der mehrfachen Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung sowie der mehrfachen qualifizierten Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts schuldig, wie aus dem am Sonntag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Dieses ist noch nicht rechtskräftig, Berufung wurde angemeldet.

Die Probezeit beträgt drei Jahre, 31 Tagessätze werden der Frau als Abgeltung von 31 Tagen Untersuchungshaft angerechnet. Sie muss zudem drei Privatklägerinnen den von ihr verursachten Schaden ersetzen. Zur masslichen Festsetzung werden die Privatklägerinnen an den Zivilrichter verwiesen.

Weil die Beschuldigte nicht vorbestraft ist und ihr auch sonst keine ungünstige Prognose zu stellen ist, kommt die Geldstrafe zur Anwendung, wie aus dem Urteil hervorgeht. Bei einer Geldstrafe handelt es sich um einen weniger intensiven Eingriff in die Persönlichkeit eines Menschen als bei einer Freiheitsstrafe.

Visa erschlichen

Die Beschuldigte war Inhaberin eines Bordells in Horw. Von Januar bis August 2014 arbeiteten bei ihr unter anderem auch vier thailändische Prostituierte. Laut Anklageschrift sollen diese mit erschlichenen Schengen-Touristenvisa in die Schweiz gereist sein.

Die Visa stammen von Menschenhandelsorganisationen in Thailand und die Prostituierten (Frauen und Transvestiten) mussten dafür sich mit Geldbeträgen von 3300 bis 25'000 Franken verschulden.

Die Beschuldigte nutzte weiter den illegalen Aufenthalt sowie die ärmlichen Verhältnisse der Prostituierten aus, um sie unter Druck zu setzten. Sie kontrollierte zudem ihre Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer Tätigkeit, bestimmte Arbeitskleider, die Art der angebotenen Sexualpraktiken und sie mussten zwischen 16 und 24 Stunden an sieben Tage in der Woche arbeiten. Wer sich nicht an ihre Vorgaben hielt, verlor umgehende den Arbeitsplatz.

Zudem mussten die Prostituierten zwischen 50 und 60 Prozent ihrer Einnahmen der Bordellinhaberin abgeben und teilweise für Wasser, Elektrizität oder Internetwerbung zusätzliche Abgaben entrichten.

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