Bewilligungsaufwand für Wahlplakate: Polizei hat falsch informiert
Für Plakate, die lediglich für eine kurze Zeitdauer ausgestellt werden, braucht es in der Regel keine Baubewilligung.

In einem Vorstoss aus dem St. Galler Kantonsrat ist das Bewilligungsverfahren für Plakate kritisiert worden. Es sei aufwendiger, komplizierter und teurer geworden. Die Regierung weist den Vorwurf zurück: Das Polizeikommando habe falsch informiert.
Im Wahljahr 2019 sind sie im Kanton St. Gallen wieder landauf landab zu sehen: Die grossen Plakate mit den Slogans der Parteien und den Porträtfotos lächelnder Kandidatinnen und Kandidaten.
Aus dem Kantonsrat gab es nun aber heftige Kritik an den benötigten Bewilligungen für Plakate und Blachen, die grösser als zwei Quadratmeter sind. Das Verfahren sei mit dem neuen Planungs- und Baugesetz wesentlich aufwendiger und komplizierter geworden, stellte CVP-Kantonsrat Andreas Broger in einem Vorstoss fest.
Er zählte die Veränderungen auf: Für eine Genehmigung brauche es neu ein offizielles Baugesuch. Die Unterlagen müssten Vereine und Parteien in dreifacher Ausführung einreichen. Die Prüfung der Gesuche benötige viel Zeit: «Es kommt vor, dass Vereinsveranstaltungen bei Erteilung der Bewilligung bereits stattgefunden haben.» Zudem würden Gebühren von wenigstens 100 Franken verlangt.
Falsche Information durch die Polizei
Für die St. Galler Regierung treffen all diese Vorwürfe nicht zu: Das Aufstellen von Plakaten sei nicht aufwendiger geworden, heisst es in der während der Februarsession veröffentlichten Antwort. Grund für «die Missverständnisse» sei ein Schreiben des Polizeikommandos vom Februar 2018, in dem stand, dass auch vorübergehend aufgestellte Plakate von mehr als zwei Quadratmeter Fläche neu einer Baubewilligung bedürften.
Dieses Schreiben gebe «eine unkorrekte Auslegung» wieder, hält die Regierung fest. Die Rechtslage habe sich mit dem neuen Planungs- und Baugesetz nicht geändert. Deshalb werde es nun ein neues Schreiben geben.
Die Regierung fasst in ihrer Antwort die gültigen Regelungen zusammen: Für Plakate, die lediglich für eine kurze Zeitdauer ausgestellt werden, brauche es in der Regel keine Baubewilligung. Ein vereinfachtes Verfahren, wie es im Vorstoss verlangt wurde, sei deshalb auch kein Thema.