Vertrauensarbeitszeit gilt bald auch für oberste Richter

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Bern,

Der Kanton Bern führt auch für die obersten Richter die Vertrauensarbeitszeit ein.

elektronische Gesundheitsakte
Die elektronische Gesundheitsakte soll die Verwaltung von Gesundheitsdaten vereinfachen. (Symbolbild) - Keystone

Im Kanton Bern wird die Vertrauensarbeitszeit auch für die obersten Richter und Staatsanwälte eingeführt. Sie wird damit nicht nur für die höchsten Kaderleute in der Verwaltung gelten. Das hat der bernische Grosse Rat beschlossen.

Er stimmte am Donnerstag anlässlich der Revision des kantonalen Personalgesetzes dem Antrag einer Mehrheit seiner Finanzkommission zu. Diese fand, die obersten Richter und Staatsanwälte verfügten über eine grosse Freiheit und könnten selbständig über den grössten Teil ihrer Arbeitszeit bestimmen.

Deshalb sei es angebracht, die Vertrauensarbeitszeit auch für sie vorzusehen. Eine Mehrheit des Grossen Rats teilte diese Auffassung.

SP-Grossrat Daniel Wyrsch wies vergeblich darauf hin, dass sich in einer Umfrage des Bernischen Staatspersonalverbands (BSPV) eine Mehrheit der obersten Richter gegen die Vertrauensarbeitszeit aussprach. Wyrsch ist BSPV-Geschäftsführer.

Auch die zuständige Regierungsrätin Beatrice Simon sagte, der Präsident der bernischen Justizleistung habe sich vor der grossrätlichen Justizkommission gegen dieses Prinzip ausgesprochen.

Der Berner Grossrat Adrian Haas (FDP) hingegen sagte, er habe keine Fundamentalopposition der Richter ausgemacht. Die FDP-Fraktion befürwortete die Ausdehnung der Vertrauensarbeitszeit auf die Justiz.

Vertrauensarbeitszeit bedeutet, dass jemand selber bestimmt, mit welchem Aufwand er oder sie die Arbeit erledigt. Im Fokus steht nicht mehr die zeitliche Präsenz am Arbeitsplatz, sondern das erreichte Resultat. Im Gegenzug können keine Überstunden mehr geltend gemacht werden.

Auswahl bei Entschädigung

Nicht mehr zur Debatte stand am Donnerstag, dass die Vertrauensarbeitszeit fürs oberste Kader der Kantonsverwaltung eingeführt wird. Das entschied der Grosse Rat schon bei der ersten Lesung des revidierten Personalgesetzes im vergangenen November.

Noch zu regeln galt es am Donnerstag hingegen, für wen sie gelten soll und wie die Betroffenen für die Einführung der Vertrauensarbeitszeit entschädigt werden. Der Grosse Rat beschloss in diesem Punkt, dass den Kaderleuten und obersten Richter eine Auswahl von drei Möglichkeiten gewährt wird.

Die drei Möglichkeiten sind: eine jährliche Vergütung in der Höhe von höchstens drei Prozent des Bruttojahresgehalts, eine jährliche Entschädigung in Form von höchstens fünf Ausgleichstagen und einen zusätzlichen Sparbeitrag des Arbeitgebers von drei Prozent des versicherten Verdiensts an das Vorsorgeguthaben. Zwei der drei Leistungen können die Betroffenen auswählen.

Gilt für 140 Personen

Der Mehrheit der grossrätlichen Finanzkommission schwebte ursprünglich vor, die Vertrauensarbeitszeit auf bis zu 370 Staatsangestellte in Verwaltung und Justiz anzuwenden. Die Kommissionsmehrheit hat aber zwischen der ersten und zweiten Lesung des Gesetzes ihre Meinung geändert und ihren Antrag angepasst.

Wie die kantonale Finanzdirektorin Beatrice Simon im Rat sagte, wird die Vertrauensarbeitszeit letztlich - inklusive Justiz - für rund 140 Personen gelten.

Das revidierte kantonale Personalgesetz passierte die Schlussabstimmung gegen den Widerstand von Rot-Grün mit 96 zu 48 Stimmen.

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