Kriminalgericht spricht Freiheitsstrafe wegen Brandstiftung
Der Mann zündete in der Bar im fünfstöckigen Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen zwei Abtrocknungstücher sowie seine Jacke an. Danach verliess er das Etablissement.

Er brach in eine Bar ein, um Whiskey zu trinken und in einer anderen legte er ein Feuer: Das Luzerner Kriminalgericht hat einen heute 43-Jährigen unter anderem wegen qualifizierter Brandstiftung und Sachbeschädigung zu drei Jahren und fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Dem Deutschen werden 376 Tage Untersuchungs -und Sicherheitshaft angerechnet, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervor geht. Weiter wird er zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 10 Franken verurteilt.
Schliesslich wird der Beschuldigte bei Annahme einer teilweise in leichtem Grade verminderten Schuldfähigkeit mit einer Busse von 800 Franken bestraft, und er wird für 12 Jahre des Landes verwiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Berufung wurde angemeldet.
Der Mann soll unter anderem im November 2016 die Scheibe einer Bar an der Baselstrasse in Luzern eingeschlagen habe und dort eingestiegen sein, um Whiskey zu trinken.
Gut zwei Wochen später soll er die Scheibe einer anderen Bar eingeschlagen und dort ein Feuer gelegt haben - «um den Betreiber zu schaden», wie es im Urteil heisst. Monatelang habe er selber in der Bar gearbeitet und dafür keinen Lohn bekommen, gab der Beschuldigte an.
Der Mann zündete in der Bar im fünfstöckigen Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen zwei Abtrocknungstücher sowie seine Jacke an. Danach verliess er das Etablissement. Das Feuer weitete sich in der Bar an drei Stellen aus. Die gesamte Bar erlitt massive Russ-, Hitze- und Rauchschäden.
Das Gericht sprach den Beschuldigten weiter der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, des Hausfriedensbruchs, sowie sowie der Hinderung einer Amtshandlung schuldig.