Hundelösung 2019
Allen Hundehaltern wird im März die Hundesteuer aufgrund der Registrierung bei der AMICUS-Datenbank in Rechnung gestellt.

Allen Hundehaltern wird im März die Hundesteuer aufgrund der Registrierung bei der AMICUS-Datenbank in Rechnung gestellt. Wir bitten Sie, eine Neuanschaffung, einen allfälligen Halterwechsel oder den Tod Ihres Hundes bis 28. Februar 2019 an Amanda Zeller, [email protected] zu melden. Auf der Website www.amicus.ch finden Sie die nötigen Angaben, was bei einem Halterwechsel, einer Adressänderung etc. zu tun ist.
Meldepflicht:
Sämtliche Hunde ab 5 Monaten sind meldepflichtig und zu chipen. Hunde, die das meldepflichtige Alter unter dem Jahr erreichen oder neu angeschafft werden, sind innert 14 Tagen der Hundekontrollstelle zu melden.
Taxen:
Fr. 60.-- für den ersten Hund Fr. 100.-- für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt
Sachkundenachweis:
Seit 1. Januar 2017 müssen Hundehalter und Hundehalterinnen im Kanton St.Gallen keine obligatorischen Kurse mehr besuchen. Freiwillige Kurse sind dennoch sinnvoll und werden empfohlen, besonders für Personen, die zum ersten Mal einen Hund halten.