Gemeinderätin Priska Notter hat aus persönlichen Gründen ihre Demission als Gemeinderätin bei der Gemeindeabteilung des Kantons eingereicht.
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Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl auf den 10. Februar 2019 angesetzt.

Anmeldeverfahren:

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 28. Dezember 2018, 12.00 Uhr, einzureichen.

Für die Ersatzwahl in den Gemeinderat ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl von Gesetzes wegen (§ 30b GPR) ausgeschlossen und eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

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