Gregor Widmer hat aus beruflichen Gründen den Rücktritt als Mitglied des Gemeinderates erklärt.
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Die Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau hat dem Demissionsgesuch auf den Zeitpunkt der Ersetzung stattgegeben. In der Folge hat der Gemeinderat die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 auf den 10. Februar 2019 (eidgenössische und kantonale Volksabstimmung) angesetzt.

Der Wahlvorschlag für Kandidaturen muss mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 28. Dezember 2018, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Arni eingereicht werden. Eine Abgabe von Wahlvorschlägen (Anmeldungen) an die Gemeindekanzlei in der Zeit über Weihnachten bzw. bis am 28. Dezember 2018, 12.00 Uhr, ist vorgängig mit dem Gemeindeschreiber abzusprechen. Es kann ein Termin für die Abgabe vereinbart werden. Auch ein Einwurf der Anmeldung in den Gemeindebriefkasten beim Gemeindehaus ist möglich. Dieser wird nach Ablauf der Frist am Freitag, 28. Dezember 2018, 12.00 Uhr, kontrolliert und die fristgerechte Abgabe der Anmeldung entsprechend bestätigt.

Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Nach Ablauf dieser Frist ist auch ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. 

Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten.

Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik „Aktuelles“ abgerufen und heruntergeladen werden.

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